Karriere: Freiberuflichkeit

 

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Freiberufliche Erwerbsarbeit
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)

Definition freiberuflicher Arbeit
Gründe für die Freiberuflichkeit
Freiberuflich gleich nach der Ausbildung ?
Voraussetzungen für einen Freiberufler
Risiken freiberuflicher Erwerbstätigkeit




Workinglife-Guard - Das Ratgeber-Magazin für Selbständige und Kleinbetriebe




Freiberufliche Erwerbsarbeit



Definition freiberuflicher Arbeit

Lesezeit: 00 Minuten


Nach der Berufsausbildung streben immer mehr Ab-
solventen nach freiberuflicher Tätigkeit - doch was
macht die Freiberuflichkeit so begehrt ?

Zur Klärung dieser Frage möchte ich den Begriff
erstmal definieren:

Als freiberuflich tätig gilt derjenige, der in keinem
festen Angestelltenverhältnis steht, sondern als
freier Mitarbeiter bzw. Auftragnehmer Dienstleistungen
nach vertraglicher Vereinbarung in Eigenarbeit alleine
erbringt und dafür auch alleine verantwortlich ist.
Nach Auftragserfüllung bestehen keine verbindlichen
Beziehungen mehr zwischen den Vertragsparteien.



Gründe für die Freiberuflichkeit

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Im Gegensatz zum Angestellten können Sie also als
Freiberufler Ihre Auftraggeber selbst auswählen und
sich nur um die Aufträge bewerben, die Ihren persön-
lichen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen am
ehesten entsprechen. Wann und wie Sie arbeiten,
stimmen Sie auf Ihre individuellen Bedürfnisse ab.

In diesem Zusammmenhang passen dann Begriffe
wie Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung.

Wer selbstbestimmt sich nur auf das konzentrieren
darf, was er am besten kann, leistet mehr und besser.
Wenn dann dieses Dienstleistungsprodukt auch noch
beim Kunden/Auftraggeber überzeugend ankommt,
dann können Sie als Freiberufler sogar mehr ver-
dienen, als in einem Angestellten-Verhältnis.

Das ist es also, was die freiberufliche Arbeit
begehrt macht.

Aus diesem Grunde ergreifen viele an selbständiges
Arbeiten gewohnte Menschen auch Berufe, die dem
Wesen nach für Freiberufler prädestiniert sind.

Dazu gehören viele Berufe des Dienstleistungs-
sektors, in denen z.B. beraten, gelehrt, trainiert
und kreativ gearbeitet wird.




Freiberuflich gleich nach der Ausbildung ?

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Nein. Erst einmal gilt es -wie bereits oben
erwähnt- praktische Erfahrungen zu sammeln.

Bewerben Sie sich um einen Praktikums- oder
Arbeitsplatz, selbst wenn das Angestellten-
Verhältnis nur befristet ist und geringfügig
vergütet wird.

Die Ausbildung allein macht aus Ihnen noch
keinen Profi, der auf dem freien Arbeitsmarkt
erfolgreich bestehen kann !

Mit erfolgreich bestehen meine ich, dass Sie
ausschließlich von Ihrer freiberuflichen Arbeit
leben können und soviel damit verdienen, dass
Sie auch auftragsschwache Zeiten gut überstehen.



Vorrausetzungen für einen Freiberufler

Lesezeit: 00 Minuten


Die unbedingte Voraussetzung hierfür sind genaue
Branchen- und Markt-Kenntnisse sowie genügend
Arbeitsproben und Referenzen, die Sie nur in einem
Angestellten-Verhältnis erwerben.

Nur hierin können Sie die Erfordernisse und Erwar-
tungen Ihrer Branche kennenlernen und heraus-
finden, welche potentiellen Kunden für Sie per-
sönlich später in Frage kommen, ohne sich finanziell
zu verausgaben und sich existenziell zu gefährden.

Erst nachdem Sie zum Profi gereift sind und Ihre
Fähigkeiten sowohl überzeugend dokumentieren als
auch präsentieren können und ausreichend eigene
Kundenanfragen und Auftraggeber haben, können
Sie den Schritt in die Freiberuflichkeit wagen.


Bedenken Sie, dass Sie als Freiberufler auf sich
allein gestellt sind. Das bedeutet:

Sie müssen genug Geld haben, um alle für die Aus-
übung Ihres Berufes notwendigen Investitionen
und laufenden Kosten zu decken.

Sie müssen sich selbst um die Aktualisierung Ihrer
Arbeitsmittel und Ihrer Qualifikationen kümmern
und diese auch finanzieren können.

Sie müssen genügend Zeit, Geld und Marketingwissen
haben, um sich im harten Wettbewerbskampf gegen
Ihre Konkurrenten durchzusetzen und neue Kunden zu
gewinnen und bestehende zu halten.

Sie müssen komplexe und schwierige Aufgaben-
stellungen Ihrer Kunden alleine bewältigen, denn
Kommilitonen und Kollegen werden Sie nicht selbst-
los und wohlwollend unterstützen, da Sie Rivalen
geworden sind.

Sie sollten für Rechtsschutz sorgen, wenn Sie
gegen säumige Kunden klagen oder sich verteidigen
müssen oder wenn Rechtsbeistand bei Vertrags-
streitigkeiten erforderlich wird.

Sie sollten sich zumindest gegen Krankheit, Auftrags-
ausfall und Verlust bzw. Beschädigung von Haushalt
und Berufs-Inventar versichern und auch an Ihre
Altersvorsorge denken. Dafür gibt es Versicherungen,
die sich auf die besonderen Belange von Freiberuflern
eingestellt haben.

Berücksichtigen Sie auch, dass Sie als Freiberufler
anders steuerlich veranlagt werden als Angestellte
oder Selbständige.

Auch wenn Sie selbständig arbeiten, sind Sie juris-
tisch im Sinne des Arbeitsrechtes und steuertechnisch
im Sinne des Finanzamtes kein Selbständiger !

Wenn Sie all diese Kriterien erfüllen, dann können
Sie sich selbst verwirklichen und beruhigt in die
Zukunft blicken. Ansonsten überlegen Sie sich den
Schritt in die Freiberuflichkeit sehr genau, denn:



Risiken freiberuflicher Erwerbstätigkeit

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Ohne die oben genannten Fundamente ist ein bloßer
Versuch zum Überleben als Freiberufler nicht nur
extrem kostenintensiv, sondern bei Scheitern sogar
existenzgefährdend !

Woran liegt das ?

Sie müssen über sehr viel Zeit, Geld, Beziehungen,
Aufträge und Wissen verfügen, noch bevor Sie Ihre
freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, um im harten
Konkurrenzkampf auf dem freien Arbeitsmarkt zu
bestehen.

Wenn Sie sich all das erst im Laufe Ihrer frei-
beruflichen Arbeit zulegen wollen, müssen Sie so
viel in die Auftragsbeschaffung investieren, dass
Sie gar nicht mehr zur eigentlichen Arbeit kommen
und sich zwangsläufig hoch verschulden müssen.

Sollte es Ihnen gelingen, Aufträge zu bekommen,
so reichen diese oft nur zur Deckung der laufenden
Kosten, tragen aber nicht die Schulden ab.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass Sie durch den
hohen Konkurrenzdruck von wirtschaftlich stärkeren
Verhandlungspartnern zu Honarar-Abschlägen genötigt
werden können.

Eine weitere Existenzgefährdung geht von der immer
stärker nachlassenden Zahlungsmoral der Wirtschaft aus.
Ohne Rechtsschutz haben Sie als finanzschwache Einzel-
person (im Gegensatz zur Firma) kaum eine Chance,
Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, ohne noch höhere
Verluste in Kauf zu nehmen (wenn die Rechtskosten
höher sind als der Streitwert).

Wenn Sie also in den 7 Jahren der Leistungsbewährung
kaum nennenswerte Umsätze und Referenzkunden bzw.
Arbeitsproben vorweisen können und sich dann dazu ent-
scheiden in ein Angestellten-Verhältnis zu wechseln,
dann bleibt auch Ihre Bewerbung mangels positiver
Ergebnisse erfolglos.

Selbst wenn Sie mittlerweile genügend Erfahrungen und
Wissen gesammelt haben, wird der Personalentscheider
den Mitbewerber vorziehen, der kontinuierlich in einer
Firma gearbeitet hat und Zeugnisse und anderes Refe-
renzmaterial beibringen kann, das durch namhafte Kunden
seines Arbeitgebers aufgewertet wird und höhere Qualifi-
kation und Kompetenz suggeriert.

So wird ein Wiedereinstieg für Sie nahezu unmöglich
und nach den 7 Jahren sind Sie für den Arbeitsmarkt
oft zu alt, es sei denn, Sie haben in den zurück-
liegenden Jahren erstaunliche Erfolge erzielen können.

Sie erkennen:
Wer in die Freiberuflichkeit wechseln will, muß frei
sein von materiellen Nöten und frei für die eigentliche
Erwerbsarbeit.




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