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Karriere: Freiberuflichkeit | |||||||||
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Nach der Berufsausbildung streben immer mehr Ab- solventen nach freiberuflicher Tätigkeit - doch was macht die Freiberuflichkeit so begehrt ? Zur Klärung dieser Frage möchte ich den Begriff erstmal definieren: Als freiberuflich tätig gilt derjenige, der in keinem festen Angestelltenverhältnis steht, sondern als freier Mitarbeiter bzw. Auftragnehmer Dienstleistungen nach vertraglicher Vereinbarung in Eigenarbeit alleine erbringt und dafür auch alleine verantwortlich ist. Nach Auftragserfüllung bestehen keine verbindlichen Beziehungen mehr zwischen den Vertragsparteien.
Im Gegensatz zum Angestellten können Sie also als Freiberufler Ihre Auftraggeber selbst auswählen und sich nur um die Aufträge bewerben, die Ihren persön- lichen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen am ehesten entsprechen. Wann und wie Sie arbeiten, stimmen Sie auf Ihre individuellen Bedürfnisse ab. In diesem Zusammmenhang passen dann Begriffe wie Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Wer selbstbestimmt sich nur auf das konzentrieren darf, was er am besten kann, leistet mehr und besser. Wenn dann dieses Dienstleistungsprodukt auch noch beim Kunden/Auftraggeber überzeugend ankommt, dann können Sie als Freiberufler sogar mehr ver- dienen, als in einem Angestellten-Verhältnis. Das ist es also, was die freiberufliche Arbeit begehrt macht. Aus diesem Grunde ergreifen viele an selbständiges Arbeiten gewohnte Menschen auch Berufe, die dem Wesen nach für Freiberufler prädestiniert sind. Dazu gehören viele Berufe des Dienstleistungs- sektors, in denen z.B. beraten, gelehrt, trainiert und kreativ gearbeitet wird.
Nein. Erst einmal gilt es -wie bereits oben erwähnt- praktische Erfahrungen zu sammeln. Bewerben Sie sich um einen Praktikums- oder Arbeitsplatz, selbst wenn das Angestellten- Verhältnis nur befristet ist und geringfügig vergütet wird. Die Ausbildung allein macht aus Ihnen noch keinen Profi, der auf dem freien Arbeitsmarkt erfolgreich bestehen kann ! Mit erfolgreich bestehen meine ich, dass Sie ausschließlich von Ihrer freiberuflichen Arbeit leben können und soviel damit verdienen, dass Sie auch auftragsschwache Zeiten gut überstehen.
Die unbedingte Voraussetzung hierfür sind genaue Branchen- und Markt-Kenntnisse sowie genügend Arbeitsproben und Referenzen, die Sie nur in einem Angestellten-Verhältnis erwerben. Nur hierin können Sie die Erfordernisse und Erwar- tungen Ihrer Branche kennenlernen und heraus- finden, welche potentiellen Kunden für Sie per- sönlich später in Frage kommen, ohne sich finanziell zu verausgaben und sich existenziell zu gefährden. Erst nachdem Sie zum Profi gereift sind und Ihre Fähigkeiten sowohl überzeugend dokumentieren als auch präsentieren können und ausreichend eigene Kundenanfragen und Auftraggeber haben, können Sie den Schritt in die Freiberuflichkeit wagen. Bedenken Sie, dass Sie als Freiberufler auf sich allein gestellt sind. Das bedeutet: Sie müssen genug Geld haben, um alle für die Aus- übung Ihres Berufes notwendigen Investitionen und laufenden Kosten zu decken. Sie müssen sich selbst um die Aktualisierung Ihrer Arbeitsmittel und Ihrer Qualifikationen kümmern und diese auch finanzieren können. Sie müssen genügend Zeit, Geld und Marketingwissen haben, um sich im harten Wettbewerbskampf gegen Ihre Konkurrenten durchzusetzen und neue Kunden zu gewinnen und bestehende zu halten. Sie müssen komplexe und schwierige Aufgaben- stellungen Ihrer Kunden alleine bewältigen, denn Kommilitonen und Kollegen werden Sie nicht selbst- los und wohlwollend unterstützen, da Sie Rivalen geworden sind. Sie sollten für Rechtsschutz sorgen, wenn Sie gegen säumige Kunden klagen oder sich verteidigen müssen oder wenn Rechtsbeistand bei Vertrags- streitigkeiten erforderlich wird. Sie sollten sich zumindest gegen Krankheit, Auftrags- ausfall und Verlust bzw. Beschädigung von Haushalt und Berufs-Inventar versichern und auch an Ihre Altersvorsorge denken. Dafür gibt es Versicherungen, die sich auf die besonderen Belange von Freiberuflern eingestellt haben. Berücksichtigen Sie auch, dass Sie als Freiberufler anders steuerlich veranlagt werden als Angestellte oder Selbständige. Auch wenn Sie selbständig arbeiten, sind Sie juris- tisch im Sinne des Arbeitsrechtes und steuertechnisch im Sinne des Finanzamtes kein Selbständiger ! Wenn Sie all diese Kriterien erfüllen, dann können Sie sich selbst verwirklichen und beruhigt in die Zukunft blicken. Ansonsten überlegen Sie sich den Schritt in die Freiberuflichkeit sehr genau, denn:
Ohne die oben genannten Fundamente ist ein bloßer Versuch zum Überleben als Freiberufler nicht nur extrem kostenintensiv, sondern bei Scheitern sogar existenzgefährdend ! Woran liegt das ? Sie müssen über sehr viel Zeit, Geld, Beziehungen, Aufträge und Wissen verfügen, noch bevor Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, um im harten Konkurrenzkampf auf dem freien Arbeitsmarkt zu bestehen. Wenn Sie sich all das erst im Laufe Ihrer frei- beruflichen Arbeit zulegen wollen, müssen Sie so viel in die Auftragsbeschaffung investieren, dass Sie gar nicht mehr zur eigentlichen Arbeit kommen und sich zwangsläufig hoch verschulden müssen. Sollte es Ihnen gelingen, Aufträge zu bekommen, so reichen diese oft nur zur Deckung der laufenden Kosten, tragen aber nicht die Schulden ab. Erschwerend kommt noch hinzu, dass Sie durch den hohen Konkurrenzdruck von wirtschaftlich stärkeren Verhandlungspartnern zu Honarar-Abschlägen genötigt werden können. Eine weitere Existenzgefährdung geht von der immer stärker nachlassenden Zahlungsmoral der Wirtschaft aus. Ohne Rechtsschutz haben Sie als finanzschwache Einzel- person (im Gegensatz zur Firma) kaum eine Chance, Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, ohne noch höhere Verluste in Kauf zu nehmen (wenn die Rechtskosten höher sind als der Streitwert). Wenn Sie also in den 7 Jahren der Leistungsbewährung kaum nennenswerte Umsätze und Referenzkunden bzw. Arbeitsproben vorweisen können und sich dann dazu ent- scheiden in ein Angestellten-Verhältnis zu wechseln, dann bleibt auch Ihre Bewerbung mangels positiver Ergebnisse erfolglos. Selbst wenn Sie mittlerweile genügend Erfahrungen und Wissen gesammelt haben, wird der Personalentscheider den Mitbewerber vorziehen, der kontinuierlich in einer Firma gearbeitet hat und Zeugnisse und anderes Refe- renzmaterial beibringen kann, das durch namhafte Kunden seines Arbeitgebers aufgewertet wird und höhere Qualifi- kation und Kompetenz suggeriert. So wird ein Wiedereinstieg für Sie nahezu unmöglich und nach den 7 Jahren sind Sie für den Arbeitsmarkt oft zu alt, es sei denn, Sie haben in den zurück- liegenden Jahren erstaunliche Erfolge erzielen können. Sie erkennen: Wer in die Freiberuflichkeit wechseln will, muß frei sein von materiellen Nöten und frei für die eigentliche Erwerbsarbeit. "Arbeitsverhältnisse: ausnutzende oder dubiose Fälle" im neuen MLG-Forum. Hier klicken. "Arbeitsvergütung: trotz Arbeit existenzgefährdet..." im neuen MLG-Forum. Hier klicken. |
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