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Karriere: Arbeit als Angestellter 3 | |||||||
Einer dieser Gründe ist das psychologische Überwachen und Kontrollieren der Angestellten. Dabei geht es nicht - wie von Projekt- oder Abteilungsleitern offiziell deklariert - um die betriebswirtschaftlich notwendige Sicher- stellung der Produktivkraft und Effizienz der Mitarbeiter, sondern um die darüber hinaus- gehende psychologische Beeinflussung und Manipulation der Untergebenen mit dem Ziel, diese einzuschüchtern und gefügig zu machen. Kennen Sie Beispiele eines solchen Verhaltens ? Denken Sie nur daran, wie Sie von scharfen Kontrollblicken Ihres/Ihrer unmittelbar Vor- gesetzten erfaßt wurden, als Sie - bei Inan- spruchnahme Ihrer gesetzlich gestatteten Bild- schirmpause - Ihre Aufmerksamkeit nicht mehr dem Monitor, sondern dem Umfeld zuwendeten. Selbst wenn Sie keinen ausschließlich EDV- gestützten Arbeitsplatz haben und sich zwischen hektischen und stressigen Arbeitsphasen für wenige Augenblicke entspannen, um danach wieder voll einsatz- und leistungsfähig zu sein, wird Sie auch dann ein mißbilligender Blick treffen. Ob Sie nun für Sekunden Ihre Arbeit unterbrechen, um neue Kräfte zu sammeln, um über etwas nachzu- denken, um mit Arbeitsplatz-Nachbarn ein paar auf- munternde Worte zu wechseln, immer wird diese "Störung" des Arbeitsflusses argwöhnisch beobachtet. Erst recht dann, wenn Sie sich vom Arbeitsplatz entfernen, um sich mit Kollegen über Berufs- fachliches auszutauschen oder abzustimmen. Das ist oft für viele Vorgesetzte ein Grund, Sie direkt darauf anzusprechen und zur Rede zu stellen. Wem wundert es dann noch, dass sich keiner traut, seine Kollegen zu kontakten und dass sich sogar jeder von jedem distanziert. Wem wundert es dann noch, daß ungeklärte Fragen offen bleiben und Abstimmungsbedürftiges unko- ordiniert bleibt. Wenn Außerplanmäßiges im Arbeitsablauf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vorgesetzten möglich ist, kann alleine deswegen schon keiner selbständig und eigenverantwortlich handeln, wie es ja immer gern von der Wirtschaft gefordert wird. Wer also auf diese Weise eingeschüchtert wird und sich seiner Weisungsgebundenheit fügt, indem er bei einem Anliegen zuerst den Vor- gesetzten aufsucht, wird schnell erkennen, dass dieser entweder nicht am Platz ist oder von vielen anderen Kollegen umlagert wird und völlig gereizt reagiert. Obwohl dieser für die Belange seiner Mitarbeiter zuständig ist, wird er wegen seiner Arbeitsüber- lastung - als Folge des effizient angesehenen Lean Managements - die Anfragenden zurückweisen mit der Begründung, dass er keine Zeit habe und für all die Angelegenheiten nicht zuständig sei. Oder er wird durch sein Verhalten den Anfragenden das Gefühl geben, sie seien zu unfähig und würden mit ihrer unnötigen Fragerei nur seine kostbare Zeit verschwenden und ihn belästigen. Solche Verhaltensweisen führen nahezu zwangsläufig zu einem Anstau von Aggressionen, die sich unter den Angestellten entladen oder bei Unterdrückung zu psychischen Spannungen und Defekten und/oder zur Gleichgültigkeit gegenüber der Arbeit und den Kollegen führen. Eine dritte Möglichkeit, auf diese beschriebenen Situationen zu reagieren, besteht im problem- orientierten Denken und dem darauf basierenden Entwickeln von Lösungen und Konzepten. Bestimmt haben Sie in diesem Sinne auch schon mal Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die sich aus den praktischen Erfahrungen Ihrer täglichen Arbeit ableiten ließen. Doch was Sie beim Präsentieren Ihrer selbst er- gebrachten Ergebnisse von den Vorgesetzten zu hören bekamen, war - das lehrt die Berufserfahrung - in der Regel wohl kaum von Dank und Anerkennung geprägt. Im günstigsten Fall hatte der/die Vorgesetzte ein Problemverständnis signalisiert und Ihr Bemühen als nachvollziehbar dargestellt. Dennoch erhielten Sie wahrscheinlich Einwände und Bedenken oder die bloße Absichtserklärung, dass man sich mit Ihrem Anliegen im nächsten Geschäftsmeeting auseinandersetzen werde. Im ungünstigsten Fall, der leider häufiger eintritt, wird der Vorgesetzte Ihre konstruktiv-kritischen Überlegungen und Vorschläge als Infragestellung seiner persönlichen Kompetenz werten und Sie als Betriebsfrieden störender "Autoritätsbekämpfer" in Ihre Schranken weisen. Dies geschieht meist mit den Ihnen wohlvertrauten Sprüchen wie:
Reaktionen dieser Art zeigen deutlich, dass die in der Theorie auf Schulen und Weiterbildungs- Einrichtungen gelehrten und propagierten Techniken zur methodischen Generierung kreativer Problem- lösungen in der Praxis des beruflichen Lebens nicht eigenmächtig angewandt werden dürfen. Das Hinterfragen und kritische Durchleuchten von Sachverhalten, das dem Erkennen und damit dem Lösen von Problemen dient, bleibt nämlich als Privileg nur Machthabern und Entscheidungsbefugten vorbehalten. Jedes noch so gut gemeinte, aber nicht autorisierte Engagement wird somit zum Affront gegen den Vorge- setzten, der in jedem Vorschlag ein Anschlag auf seine Machtposition und auf die Betriebsordnung sieht. Sollten Sie also als weisungsgebundener Mitarbeiter wissen, was in Ihrer Arbeit geändert werden müßte, so sind Sie genötigt, es für sich zu behalten, denn das Risiko ist groß, dass Ihre Versuche zur betrieblichen Mitbestimmung als Kompetenz-Anmaßung, Ketzerei und Putsch gebranntmarkt werden, was zu Ihrer Entlassung führen kann. Das ist auch ein Grund für die zurückhaltende Ausübung kollegialen Verhaltens und für das sogenannte "Mauern", bei dem um Informationen, Bewertungen oder Hilfe ge- betene Mitarbeiter sich durch Verschwiegenheit oder ab- blockende Redewendungen ihre Unangreifbarkeit sichern. Zudem hat dieses Verhalten für viele den Vorteil, dass die so vorenthaltenen Informationsvorsprünge und Hilfen im Kampf um bessere Positionen oder um den eigenen Arbeitsplatz wettbewerbsfördernd genutzt werden können. Die einzige Möglichkeit zur Verbesserung sowohl der Arbeitsbedingungen als auch der Effizienz der Arbeits- und Betriebsorganisation ist - so möchte man meinen - ein reger Informationsaustausch unter allen Kollegen und ein gemeinschaftliches Aufeinander-Abstimmen aller betrieblichen Tätigkeiten. Doch hier sind es wieder die Rahmenbedingungen, die ein solches Bestreben be- oder gar verhindern. Als grundlegende Hindernisse sind die Arbeits- und Pausenzeitregelungen zu nennen. Je flexibler und individueller diese gestaltet werden, desto weniger können sich Mitarbeiter untereinander besprechen und abstimmen. Denn wie soll Kommunikation unter der Belegschaft stattfinden, wenn Teile derselben zu unterschied- lichen Zeiträumen eingesetzt werden bzw. wenn nur ein Mitarbeiter zur Zeit Pause machen darf ? Selbst wenn sich die individuellen Arbeitszeiten überschneiden oder gar mit denen der anderen Mit- arbeiter identisch sind, wird jedes kollegiale Gespräch durch scharfe und ermahnende Kontroll- blicke des Vorgesetzten unterbunden. So bleiben dann nur noch Gesprächsfreiräume bei Abwesenheit oder Unaufmerksamkeit des Vorgesetzten. Ein derart geführter innerbetrieb- licher Informationsaustausch ist aber in zwei- facher Hinsicht riskant, wenn dieser vom Vor- gesetzten entdeckt bzw. von anderen Mit- arbeitern verraten wird: Zum einen dadurch, weil diese Gespräche nicht autorisiert und gestattet sind und zum anderen, weil der Inhalt (kritische Meinungen, inter- disziplinäres Mitdenken, konstruktive Ideen und Vorschläge usw.) als Kompetenz-Anmaßung und als ein gegen betriebliche Interessen gerich- tetes Vergehen (siehe oben) bewertet wird und mit Abmahnungen, Repressalien oder mit Entlassung geahndet werden kann. Wie Sie jetzt schon erkennen können, gibt es neben den Arbeits- und Pausenzeitregelungen und dem ungeschriebenen Gesetz des Verbotes nicht- autorisierten und eigenmächtigen Lautdenkens noch eine weitere Gefahr für einen betrieblichen Gemeinschaftsgeist: denunzierende Mitarbeiter. Diese lassen sich wiederum in zwei Gruppen unterteilen: Die Mitarbeiter der ersten Gruppe agieren in einer mehr oder weniger offenen Form aus selbst- bestimmtem Motiven, wie z.B. Neid und Mißgunst (in bezug auf Arbeitsleistungen, innerbetriebliche Stellung und Arbeitsplatz) oder persönliche Animositäten. Diese lassen sich aus dem Verhalten der rivalisierenden Mitarbeiter gegenüber ihren Zielpersonen ableiten. Aufgrund dieser Offen- sichtlichkeit ist es recht einfach, sich gegen potentielle Denunziationen zu schützen. Sehr viel schwerer wird es dagegen bei Mit- arbeitern der zweiten Gruppe, die in versteckter Form aus fremdbestimmten Motiven im Hintergrund agieren. Diese potentiellen Denunzianten stehen oft in vertrauter Beziehung mit Vorgesetzten und mit den der Betriebsführung direkt Unterstellten. Aufgrund dieses Verhältnisses erfahren sie besondere Behandlungen und bekommen Privi- legien, die sie sich aus solidarischem Schuld- bzw. Pflichtbewußtsein heraus durch "inoffizielle Dienste" aufrecht erhalten wollen oder müssen. So wird in gemeinsamen Pausenzeiten in einer gespannten Atmosphäre des gegenseitigen Miß- trauens oft geschwiegen. Wenn Gespräche ge- führt werden, dann sind diese meist belanglos und oberflächlich oder zielen darauf ab, die Leistungen der Mitarbeiter zu schmälern und die eigenen als besonders meisterhaft und erfolg- reich herauszustellen. Kundgebungen der letztgenannten Art können zwei Gründe haben: a) der Angestellte will Konkurrenten aus dem Wettbewerb ausstechen und möchte, dass seine Leistungen allgemein anerkannt werden und mögliche "inoffizielle Dienstleister" es an personalentscheidender Stelle weiterleiten. b) der Angestellte ist ein "inoffizieller Dienst- leister", der als "agent de provacateur" per- sönliche Stellungnahmen und Äußerungen zur Überprüfung der Loyalität hervorrufen möchte. Was für Folgen ergeben sich aus all diesen geschilderten Umständen und Entwicklungen ? Sie bewirken beim Arbeitnehmer eine Entfremdung von Arbeit und sozialer Umwelt.
Allein schon das indoktrinierte ideologische Selbst- verständnis als "Arbeitskraft-Unternehmer" fördert den Glauben des Angestellten, er arbeite selbständig und unternehmerisch, wobei er aber gleichzeitig in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Arbeitgeber stehend, in Unmündigkeit gehalten wird und nur fremdbestimmte Lohnarbeit verrichten kann. Diese Schizophrenie als auch die oben behandelten Umstände und Phänomene, wie : moral. So werden der betriebliche Gemeinschafts- sinn und alle Gedanken der Solidarität im Keim er- stickt und gemeinsame Arbeitnehmer-Interessen als solche nicht mehr erkannt und auch nicht mehr vertreten.
Das Zustandekommen von Betriebsräten und Betriebs- versammlungen wird zudem durch Gesetze verhindert, die besagen, dass Firmen mit weniger als 100 Ange- stellten - der größte Teil der Volkswirtschaft besteht aus diesen Firmen - keine Organisationen dieser Art zulassen brauchen (oder dürfen ?). Bei vielen größeren Firmen sind es personal- und betriebsstruktur-politische Maßnahmen, die bereits im Vorfeld innerbetriebliche Zusammen- schlüsse von Angestellten unterbinden sollen. Dies geschieht durch Personalabbau, Outsourcen (Ausgliedern) von Unternehmensbereichen und der Schaffung von kleinen und handhabbaren Unterein- heiten, deren Belegschaften räumlich, zeitlich oder funktional voneinander getrennt arbeiten und die durch übergreifendes Management koordiniert werden. So werden nach und nach die gesetzlichen Möglich- keiten zur betrieblichen Mitbestimmung und zur gemeinschaftlichen Vereinbarung arbeitsrechtlicher und tariflicher Regelungen ausgehebelt. Der solchermaßen isolierte Angestellte bleibt als Einzelner der Verfügungsgewalt seines Arbeitgebers schutzlos ausgeliefert und riskiert bei einem eigen- mächtigen Versuch einer innerbetrieblichen Einfluß- nahme ständig seinen aktuellen Arbeitsplatz. Damit riskiert er auch eine Verschlechterung seiner Chancen bei den zahlreichen Bewerbungen um alle weiteren Arbeitsstellen und gefährdet seine Existenz. |
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