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Karriere: Fort- und Weiterbildung | ||||||
Jeder Erwerbstätige in der freien Wirtschaft kann selbst die erfüllenste berufliche Arbeit nicht ungetrübt ausüben, wenn eine Gefahr allgegenwärtig auf ihn lauert und seine Existenz bedroht: die Gefahr der Arbeitslosigkeit. Vor ihr ist heute keiner mehr sicher. In einer Zeit des ständigen Strukturwandels der sich globalisierenden Arbeitsmärkte und immer undurch- schaubarer werdenden Steuerungsmechanismen haben auf Kontinuität aufbauende Lebens- und Karriere-Leitpläne von einst ihre Gültigkeit verloren. Die neue Losung heißt Flexibilität. Nur wer sich mit ihrer Hilfe der ändernden Lebensumwelt anpassen kann, hat eine Chance zu überleben. Für Ihr Berufsleben bedeutet es, Ihr erworbenes Wissen und Können nicht mehr als Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, sondern als Ausgangsbasis für ein lebenslanges Lernen und Qualifizieren anzusehen. Die besondere Herausforderung besteht darin, sich ein Kompetenzprofil nach dem Prinzip eines modularen Baukastensystems zu erarbeiten, das sowohl Ihren persönlichen Fähigkeiten und Neigungen als auch dem Bedarf und den Erfordernissen des jeweils aktuellen Arbeitsmarktes entspricht. Das erfordert eine wachsame und sorgfältige Beob- achtung sämtlicher Arbeitsmarkt-Entwicklungen, die den eigenen Beruf und dessen Branchenumfeld beein- flussen und ändern. Wer hierbei rechtzeitig erkennt, welches bestehende Wissen auf den aktuellsten Stand gebracht oder welche neuen Wissensgebiete hinzugelernt werden müssen, kann durch entsprechende Fort- und Weiterbildung dazu beitragen, dass er seine Arbeit behält bzw. wieder eine Arbeit bekommt. Qualifikation, Fort- und Weiterbildung sind wichtige Schlüsselworte im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Doch wie wirksam sind diese von Politik und Wirtschaft propagierten Maßnahmen wirklich ? Was muß noch alles berücksichtigt und korrigiert werden, bevor diese effektiv greifen können ? Diesen Fragen gehe ich im Folgenden auf den Grund.
Zunächst sind die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung per Definition gegeneinander abzugrenzen. Während die Fortbildung eine qualifizierende Maßnahme ist, die meist nur bis zu 2 Wochen andauert und in der Regel innerbetrieblich angeordnet und durchgeführt wird, ist die Weiterbildung eine qualifizierende Maßnahme, die über mehrere Monate dauern kann, mit Prüfungen und mit Zertifikat abgeschlossen wird und in der Regel auf Eigeninitiative oder Anordnung des Staates außer- halb eines Beschäftigungsverhältnisses absolviert wird. Die Fortbildung ergänzt bzw. aktualisiert somit nur bestehendes Wissen, das zudem überwiegend betriebs- spezifisch orientiert ist. Die Weiterbildung dagegen fügt dem bestehenden Wissen andere Wissensgebiete hinzu, die überwiegend berufs- spezifisch orientiert sind und die Ausübung neuer Erwerbs- Tätigkeiten ermöglichen sollen.
Da die Kriterien zur Wahl des geeigneten Anbieters von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit denen zur Wahl des geeigneten Anbieters von Berufsausbildung identisch sind, können Sie diese im Kapitel "Berufs- ausbildung" im entsprechenden Abschnitt nachlesen.
Auch bei der Auswahl geeigneter Firmen bei Bewerbungen um einen Arbeitsplatz sollten Sie daher die Unternehmen bevorzugen, die Ihnen neben fairen Arbeitsbedingungen auch Qualifizierungs-Möglichkeiten anbieten können. Denn jedes innerhalb eines Beschäftigungs-Verhältnisses erworbene Zusatzwissen können Sie in Ihrem Lebenslauf bzw. Qualifikationsprofil bei den nächsten Bewerbungen aufführen, womit Sie Ihre Chancen auf Erfolg verbessern. Achten Sie bei innerbetrieblich angebotenen Fort- bildungsmaßnahmen darauf, dass die Lehrinhalte nicht ausschließlich allgemeinnützliche Fähigkeiten (z.B. keyboard-basiertes Schnellschreiben oder Schnellkurs "Internet-Nutzung") vermitteln, sondern auch Spezial- kenntnisse, die nur in der Betriebs-Praxis erworben werden können (z.B. Bedienung branchenspezifischer Software oder spezialisierte Produktionsanlagen). Nur ein solcher Qualifikationsvorsprung bringt Ihnen bei der nächsten Bewerbung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten mit überall und jederzeit verfügbarem Standardwissen. Da innerbetriebliche Fortbildungen dem Unternehmen Zeit, Personal und damit auch Geld kosten, ist vieler- orts damit zu rechnen, dass Ihnen in der Zeit der Lehr- stunden zum Kostenausgleich keine Arbeitsvergütung zugestanden wird. Eine Weiterzahlung der Arbeitsvergütung während der Fortbildung werden Sie in der Regel nur in großen Unternehmen und in Konzernen finden, die sich auch generell stärker für innerbetriebliche Qualifikationen und für Personalentwicklung einsetzen. Mittelständische Unternehmen dagegen werden Fort- bildungsmaßnahmen nur dann durchführen, wenn diese unumgänglich sind bzw. fachspezifisch qualifiziertes Personal schwer verfügbar ist. Alle dafür nötigen Auf- wendungen werden oft auf ein Minimum beschränkt. Die Streichung von Arbeitsvergütungen gehört dazu. Durch den sich verstärkenden Konkurrenzdruck und durch knapper werdende Finanzmittel sehen sich Unter- nehmen immer mehr dazu gezwungen, Qualifizierungs- maßnahmen zu streichen. Den Angestellten wird nahe- gelegt, sich selbst darum zu bemühen und die Kosten auch selbst zu tragen. Diese Haltung zur Qualifikationsverantwortung greift immer stärker um sich und ist im Begriff, zum Standard zu werden. Immer mehr Unternehmen wälzen die Verantwortung zur Qualifikation auf den wirtschaftlich abhängigen Erwerbstätigen ab, der entweder keine Zeit oder kein Geld dafür aufzubringen vermag: Als Angestellter soll er sich nur außerhalb der Arbeits- zeit fort- bzw. weiterbilden, was aber sowohl die Lehrzeiten der Qualifizierungsinstitute, als auch der Haushalt und das Familien- und Privatleben oft verhindern. Als Arbeitsuchender hat er zwar die Zeit, aber nicht mehr das Geld, um sich qualifizieren zu können. Zwar können entsprechende Maßnahmen bei dringender Erforderlichkeit vom Staat ganz oder teilweise finanziert werden, aber der Anspruch gilt, wenn überhaupt, nur sehr beschränkt und ist bestenfalls erst nach vielen Jahren erneuerbar. Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie im dritten Teil des Sozial- gesetzbuches (SGB III). Haben Unternehmen früher noch in Stellenangeboten betriebsspezifische Qualifikationsinhalte als Anreiz für Arbeitsuchende in der Selbstdarstellung unter: "Wir bieten Ihnen..." gesetzt, so finden sich dieselben Inhalte nun unter: "Wir erwarten von Ihnen...". Dabei erwarten die Firmen, dass das geforderte Wissen von anderen Unternehmen erworben wurde. Die jedoch haben inszwischen ebenfalls qualifizierende Maßnahmen gestrichen und erwarten nun ihrerseits, dass andere Firmen aus- und fortbilden. So schiebt ein Unternehmen die Verantwortung auf das andere bzw. alle Firmen setzen auf die selbstbestimmte Bildungsoffensive des Arbeitsuchenden. Doch so selbstbestimmt der Lernwillige auch sein soll, er bleibt abhängig von den Erfordernissen des Arbeits- marktes. Die erwarteten Leistungs- und Kompetenzprofile fallen dabei sogar innerhalb ein- und desselben Berufs- feldes von Firma zu Firma sehr unterschiedlich aus und erschweren somit eine einheitliche und gezielte Quali- fikation. Jedes Unternehmen hat nämlich eigene betriebsspezifische Schwerpunkt-Anforderungen, auf die es bei Bewerbungen besonderen Wert legt und denen gänzlich entsprochen werden muss, um Erfolg zu haben. Wie aber soll diesen Anforderungen genüge getan werden, wenn vielerorts Möglichkeiten zur innerbetrieblichen Qualifizierung abge- baut oder durch Einstellungsstopps verhindert werden ? Selbst die besten Lehrinstitute zur Aus-, Fort- und Weiterbildung können praktische Betriebserfahrungen nicht ersetzen, da diese nur berufs- aber nicht betriebs- bezogen qualifizieren können. Daher gilt, was Sie schon im Kapitel über Bewerbung zum Thema "Gründe für das Scheitern" gelesen haben: Solange der Arbeitsmarkt Ihnen nicht die Möglichkeit gibt, Ihr Wissen auch ohne Berufs-Erfahrung in die Praxis umzusetzen, solange werden Sie keine Arbeit und damit keine Erfahrung bekommen - und ohne Erfahrung bekommen Sie keine Arbeit, selbst dann nicht, wenn Sie die besten Abschlüsse und sehr viele Zusatz-Qualifikationen vorweisen können. Die Nützlichkeit des "Erfolgsgaranten" Qualifikation relativiert sich nicht nur durch die Abhängigkeit von allgemeiner beruflicher Praxiserfahrung, sondern auch durch die Abhängigkeit von der Art des erworbenen Betriebswissens. Bei der Entscheidungsfindung für die geeignete Arbeits- platzbesetzung wird sehr oft spezialisiertes Fachwissen erwartet, das sich in der Berufslaufbahn des Bewerbers angesammelt und ausgeweitet haben soll. Doch das ist leider nur eine Idealentwicklung, die in der Praxis des Erwerbslebens kaum realisiert werden kann. Der Grund hierfür liegt in der Diskontinuität der beruflichen Arbeit: Kurzbefristete Arbeitsverhältnisse verhindern von vorn- herein einen qualifizierenden Aufstieg und erzwingen ständige Wechsel der Arbeitgeber und damit auch der Tätigkeitsgebiete, Arbeitsmittel, Arbeitsmethoden und Arbeitsbedingungen. Hinzu kommt noch, dass jeder Er- werbstätige mehr oder weniger abhängig ist von Techno- logie, die einem rasanten Wandel unterworfen ist und die das einst Erlernte in immer kürzer werdenden Zeit- abständen laufend entwertet. Unter diesen Umständen kann keine Einheitlichkeit des beruflichen Wissens entstehen. Wenn dann noch Arbeits- und Orientierungslosigkeit bzw. durch wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Sachzwänge notwendig ge- wordene minderqualifizierende Gelegenheitsarbeit die Biografie des Bewerbers permanent durchkreuzen, dann zerbricht die Qualifikationslanze, mit der das Ungeheuer der Erwerbslosigkeit bekämpft werden soll. |
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