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Karriere: Fort- und Weiterbildung 3 | |||||
Doch nicht alle Firmen, die ihren Mitarbeitern Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten, beabsichtigen damit die Behebung qualifikatorischer Mängel. Insbesondere dann, wenn die Lehrinhalte sehr allgemein- plätzig sind und ebensogut in jeder x-beliebigen Firma oder in der Volkshochschule erworben werden können, besteht der Verdacht, dass die Firmenleitung nur des- wegen qualifiziert, um
und/oder Steuerentlastungen vom Staat zu sichern
durch vom Mitarbeiter zu finanzierende und vom Unternehmen selbst durchgeführte Maßnahmen bzw. durch Provisionen aus Vermittlungen an betriebsexterne Bildungsanbieter, die Geschäfts- partner des Unternehmens sind
Bildungs-Maßnahmen als Personal-Selektions- instrument zu nutzen. instrument zu nutzen bedeutet, dass die Personalent- scheider an der Beanspruchung bzw. Nicht-Beanspruchung erkennen können, wer bedingungslos fügsam und leicht handhabbar ist bzw. wer nicht. Denn jeder, der sich der freiwilligen Teilnahme bewußt entzieht, macht sich der Gehorsams- und Leistungs- verweigerung verdächtig. Das ist auch dann der Fall, wenn er das angebotene Wissen bereits besitzt oder wenn es für die tägliche Arbeit nicht nötig ist oder wenn die Nichterfüllung einer Leistungsvorgabe kaum im Mangel an Wissen, sondern vielmehr in fremdbestimmten (und damit nicht selbst verantwort- und steuerbaren) Arbeitsbedingungen begründet liegt. Nach diesen Gründen werden die meisten Personal- verantwortlichen aber nicht fragen und wenn, dann nur mit einem aus Verständnislosigkeit und Drohung erfülltem Unterton, der statt einer Rechtfertigung eine Zusage zum Maßnahmenangebot fordert. Wer sich dann trotzdem gegen eine "freiwillige" Teil- nahme entscheidet, muß mit Folgen rechnen, die weit über das aktuelle Beschäftigungsverhältnis hinausreichen: Es sind dies Repressionen wie Mobbing, Nichtberück- sichtigung bei Vergabe von neuen Arbeitsgebieten oder Funktionen, Verweigerung von Aufstiegsmöglichkeiten und Arbeitsvertragsverlängerungen, sowie negative Be- urteilungen der Leistungsbereitschaft und Loyalität im Arbeitszeugnis. Letzteres führt zur dauernden Ver- schlechterung der Chancen bei allen künftigen Be- werbungen.
Solche Beurteilungen im Besonderen und karriere- hemmende Arbeitszeugnisse im Allgemeinen sollten Sie in den nächsten Bewerbungen den Personalent- scheidern nicht vorlegen, wenn die darin getroffenen Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen, wichtige Informationen zum Verständnis der Arbeitssituation ausblenden oder derart formuliert sind, dass diffamierende und existenzgefährdende Schluß- folgerungen zu erwarten sind. Karrierehemmende Arbeitszeugnisse sollten Sie arbeitsrechtlich begutachten bzw. arbeitsgerichtlich beurteilen lassen. Sollten diese deswegen bei zeitgleichen Bewerbungen Ihrerseits bei anderen Arbeitgebern fehlen, so weisen Sie in Ihren Unter- lagen auf die laufende Verfikationsprüfung hin und stellen das Nachreichen in Aussicht. So können Ihnen die Personalverantwortlichen nicht anlasten, entscheidungsfindungsrelevante Doku- mente zur bewußten Täuschung über Ihre berufliche Biografie vorzuenthalten, was unter Umständen die- selben negativen Folgen haben kann wie die Vorlage karrierehemmender Arbeitszeugnisse.
nicht gefährden ! Denken Sie nur daran, wie leichtfertig mit der Erstellung von Arbeitszeugnissen umgegangen wird: Das beginnt schon damit, dass in vielen Betrieben mit hoher Fluktuationsrate (in der Regel Firmen mit minderqualifizierten Arbeitsplätzen für Gelegenheits- arbeiter) sehr selten bis garnicht bzw. nur auf aus- drücklichem Wunsch der Angestellten Arbeitszeugnisse ausgestellt werden. Dabei kann es häufig sein, dass der für Personalfragen Beauftragte den Angestellten bestenfalls nur aus den Bewerbungsunterlagen kennt und keine eigene Begut- achtung der geleisteten Arbeit und des Verhaltens vornehmen konnte oder wollte. Bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses ist er dann oft auf Aussagen und Meinungen Dritter angewiesen oder auf die Inter- pretation von arbeitsbedingungsabhängigen Statistiken (Anwesenheitsliste, Produktions- und Leistungs- erfassungsbögen etc.), was eine objektive Beurteilung fragwürdig werden läßt. Ebenso nachdenklich sollte es uns stimmen, dass er- worbene Qualifikationen entgegen landläufiger An- nahmen und Propagierungen nur wenig oder garnicht berücksichtigt werden bei der Erstellung eines Arbeits- zeugnisses. Das ist der Fall, wenn die aktuell aus- geübte Tätigkeit nur einen sehr geringen, einen nur sehr entfernten oder keinen Bezug zur Berufsausbildung bzw. zu den Zusatzqualifikationen aufweist. Diese Situation ist keine Ausnahme mehr, sondern wird vor dem Hintergrund ständig wechselnder Arbeitgeber, Erfordernisse, Technologien, Strukturen usw. immer öfter zur Regel ! Denn wie selten ist es Erwerbstätigen mittler- weile möglich, eine Arbeit auszuüben, die alle erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten beansprucht. Stattdessen kommt - wenn überhaupt - nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Repertoire zum Tragen und diese erwarteten Anforderungen müssen zudem noch sehr firmenspezifisch sein, um Beachtung zu finden. Wo die Vorlage von Arbeitszeugnissen zur unbedingten Notwendigkeit gehört, kann in der Beurteilung des An- gestellten die Ignoranz bestehender Qualifikationen jenseits des jeweils aktuell Erforderlichen existenz- gefährdende Folgen haben. Das erkennen Sie spätestens dann, wenn Sie als gut ausgebildeter Erwerbsuchender keinen Ihren Qualifi- kationen entsprechenden Arbeitsplatz bekommen und mehr oder weniger zwangsweise mit einer Gelegen- heitsarbeit vorlieb nehmen müssen, um Ihren Lebens- unterhalt bestreiten zu können. Was immer Sie in mühevoller Arbeit gelernt und an Lebensjahren und Geld teuer bezahlt haben, fällt der Bedeutungslosigkeit anheim. In der Beurteilung Ihrer Arbeit werden Sie somit einem beruflich un- qualifizierten Kollegen oder sogar einem Heran- wachsenden ohne abgeschlossene Schulausbildung gleichgestellt ! Dementsprechend verzerrt wird das Arbeitszeugnis ausfallen, das Ihnen nur anspruchslose, mechanische und ausschließlich weisungsgebundene Tätigkeiten bestätigt, die keinen Freiraum für Ihr wahres Wissen und Können lassen. Ein solches vorlagepflichtiges Zeugnis läßt Sie trotz aller Fachausbildungen als ungeeignet für qualifizierte Tätigkeiten erscheinen und hindert Sie daran, in einem Ihnen adäquaten Berufsfeld Fuß zu fassen. Wem wundert es da noch, wenn sich qualifizierte Arbeitsplatz-Bewerber dagegen wehren, durch die Zumutbarkeitsklausel (in den Anträgen zur Gewährung staatlicher Unterstützung bei Erwerbslosigkeit) unqualifizierte Arbeiten verrichten zu müssen, durch die ihre berufliche Zukunft bedroht wird ? In der Zeit Ihrer Erwerbsssuche bleiben Ihnen leider nicht genügend berufliche Auswahlmöglichkeiten und die Befolgung der Arbeitsplatzzuweisung durch das Arbeitsamt kann Sie unter Umständen sogar in Ihrem Vorwärtskommen hindern. Doch wo immer Sie erwerbsmäßig tätig sind oder sein müssen, listen Sie all Ihre Tätigkeiten mit den hinzugelernten Kennt- nissen und Fähigkeiten auf, die nach Beendigung Ihres Beschäftigungs-Verhältnisses in Ihrem Arbeitszeugnis als Qualifikationsnachweise aufgeführt sein sollen. Sollte der Personalverantwortliche diese Liste nicht berücksichtigen wollen oder sollte er sich gar an der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses uninteressiert zeigen, dann schreiben Sie es sich selbst und lassen es vom Vorgesetzten bzw. Personalchef abzeichnen. Ob Sie sich selbst ein Arbeitszeugnis ausstellen oder es ausgestellt bekommen, in jedem Fall ist es dringend er- forderlich, ein Fachbuch zur Erstellung und Analyse von Codes (die chiffrierten/verschlüsselten Formulierungen) in Arbeitszeugnissen zu verwenden. Nur so können Sie kritisch überprüfen, ob eine Deckungsgleichheit zwischen Gesagtem und Gemeintem besteht und selbst beurteilen, ob die Aussagen und Wertungen im Zeugnis der Wahrheit und Ihrer Selbsteinschätzung entsprechen. Ein solches Referenzwerk über Codierungen werden Sie immer wieder zur Hand nehmen müssen, da die meisten Beschäftigungsverhältnisse künftig nur noch kurzbefristet sein werden, was Sie zu ständigem Arbeitgeberwechsel und ständigem Sammeln von Arbeitszeugnissen nötigen wird. Das wiederum kann dazu führen, dass Personalver- antwortliche annehmen, diese Berufsunstetigkeit (durch die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik er- zwungen) sei eine Folge Ihres persönlichen Versagens und Ihrer Orientierungslosigkeit, was negativ bewertet werden könnte und Ihre Chancen bei Bewerbungen mindern würde. Von dieser Wahrscheinlichkeit ist - bedingt durch Erfahrungen - eher auszugehen, als von der Behauptung vieler Politiker und Arbeitsmarktvermittler, die Chancen würden sich mit der steigenden Anzahl nachweisbarer Arbeitszeugnisse verbessern. Diese Ansicht muß in den meisten Fällen als überholt angesehen werden, da sie auf Bedingungen aufgebaut ist, die heutzutage nicht mehr vorhanden sind: Bestätigten damals Arbeitszeugnisse ein kontinuierliches Vertiefen von fachlichem Wissen durch Einheitlichkeit der Ausbildung, unbefristete Beschäftigungs-Verhältnisse, Aufstiegsmöglichkeiten und linearer Ausrichtung auf ein festes Qualifikationsziel, so spiegeln Arbeitszeugnisse heute nur noch die durch gegenteilige Bedingungen hervor- gerufene Zersplitterung und bestenfalls die Verbreiterung, aber selten die Vertiefung des erworbenen Wissens wider. Berücksichtigen wir noch, das viele Arbeitszeugnisse sehr flüchtig, subjektiv und willkürlich ausgestellt werden von oft überforderten und selbsternannten Personalverantwortlichen in Kleinstbetrieben, Existenzgründerfirmen oder ähnlichen schnell aus der Retorte ohne solide Substanz aufgezogene Unternehmen, dann wird uns die Fragwürdigkeit der als unfehlbar geltenden Zeugnisse bewußt.
Trotzdem wird solchen Zeugnissen immer noch so viel Bedeutung beigemessen, dass sie das berufliche und existenzielle Schicksal des Erwerbstätigen bestimmen ! Besonders werden dies diejenigen zu spüren bekommen, die nach einer Zeit der freiberuflichen oder selbständigen Erwerbsarbeit in ein Angestellten-Verhältnis wechseln möchten oder müssen, ohne Arbeitszeugnisse vorlegen zu können. Die stattdessen eingereichten Referenzen oder Arbeitsproben gelten aber bei Bewerbungen um einen Arbeitsplatz kaum etwas, weil nur betriebsspezifisches Wissen gefragt ist. Daraus geht hervor, dass für die Verbesserung der Chancen auf einen Arbeitsplatz nicht immer eine höhere Qualifikation nötig ist (qualifikatorische Gründe über- haupt vorausgesetzt), sondern vor allem ein auf die jeweilige Arbeitssituation der umworbenen Firma abge- stimmtes Qualifikations-Profil. Das aber kann nur in der Firma selbst erworben werden, denn die wenigsten von Unternehmen geforderten Profile können aufgrund ihrer sehr betriebsspezifischen Aus- richtung mit den gebotenen des Personalmarktes (oft nur allgemein fachbezogen) deckungsgleich sein. Ob Sie nun Ihr Wissen in die Breite wachsen lassen durch viele unterschiedliche, aber nur oberflächlich erlernte Berufssparten, oder ob Sie Ihr Wissen in die Tiefe gehen lassen durch Spezialisierung auf einige wenige Fachbereiche, immer werden Sie sich in der Zwickmühle befinden und an irgend einer Stelle des Profils unzureichende Kenntnisse haben. Hier stehen wir vor der Quadratur des Kreises: Einerseits werden Spezialisten händeringend gesucht, während andererseits von Ihnen erwartet wird, sich als Generalist in allen möglichen Berufen auszukennen. Um diese sich widersprechenden Erfordernisse auf einen Nenner zu bringen, müssten Sie mehrere Berufe erlernen und in jedem einzelnen spezielle Qualifikationen er- werben. Etwas überspitzt ausgedrückt: Die "goldene Eier legende Wollmilchsau" - auch gerne High-Potential genannt - wird zum Idealtypus des arbeitsuchenden Bewerbers erklärt, der sich als Arbeitskraftunternehmer mit profihafter Einstellung zum Erfolg präsentieren soll ( siehe dort). Doch wenn keine Arbeit vergeben wird, Arbeitsplätze abgebaut werden, Einstellungsstopps zur Regel werden und es keine Möglichkeiten gibt, praxisorientierte Erfahrungen zu sammeln, die in den meisten Fällen der Personalsuche zu den Muß-Kriterien zählen (!), dann führen selbst hohe Qualifikationspotentiale nicht zum Bewerbungserfolg. Wenn dann noch unrealistische Leistungsmaßstäbe (bedingt durch mangelnde Profil-Kongruenz) angelegt und bestehende Qualifikationspotentiale nicht aner- kannt und innerbetrieblich weiterentwickelt werden, wird die Misere massenhafter Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung andauern ! Sie erkennen nun, dass Qualifikation nicht das Patent- rezept gegen Erwerbslosigkeit und schlechte Berufs- aussichten ist. Wer nur Fort- und Weiterbildung in den Vordergrund der Maßnahmen stellt, ohne gleichzeitig auch die gegenwärtigen arbeitsmarkt- und wirtschafts- politischen Rahmenbedingungen zu ändern, macht sich verantwortlich für falsche Erwartungen, enttäuschte Hoffnungen, verdeckt vorgetragene und ungerecht- fertigte Schuldzuweisungen an Erwerbslose und Minderbeschäftigte. Solide Basisausbildungen und darauf aufbauende Zusatzqualifikationen sind selbstverständlich not- wendig, dürfen aber nicht zum Selbstzweck und aus- schließlich profitorientierten Kommerzialisierungs- gegenstand verkommen. Wir laufen Gefahr, uns von unreflektierten Bildungs- parolen der Politiker und (Bildungs-)Wirtschaftsver- treter blenden zu lassen und die Kontrolle über Aufwand und Nutzen aller Qualifikationsbestrebungen zu verlieren. Dabei setzen wir für unsere Hoffnungen auf eine bessere bzw. sichere Zukunft kostbare Lebenszeit, Geld und viele andere Existenzgrundlagen aufs Spiel. Damit lebenslanges Lernen sinnvoll und rentabel werden kann, müssen wir unsere Zukunft wieder plan- und kalkulierbar machen - durch mehr volks- wirtschaftlichen Gemeinsinn und Engagement für Konzepte zur Förderung qualifizierender Arbeit und zur Personalentwicklung. |
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