Karriere: Fort- und Weiterbildung 3

 

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Fort- und Weiterbildung
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Fort- und Weiterbildung



Zweifelhafte Qualifizierungsgründe

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Doch nicht alle Firmen, die ihren Mitarbeitern Fort-
und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten, beabsichtigen
damit die Behebung qualifikatorischer Mängel.
Insbesondere dann, wenn die Lehrinhalte sehr allgemein-
plätzig sind und ebensogut in jeder x-beliebigen Firma
oder in der Volkshochschule erworben werden können,
besteht der Verdacht, dass die Firmenleitung nur des-
wegen qualifiziert, um

    a) sich finanzielle Vorteile durch Förderungsgelder
    und/oder Steuerentlastungen vom Staat zu sichern
    b) sich zusätzliche Einnahmen zu erschliessen
    durch vom Mitarbeiter zu finanzierende und vom
    Unternehmen selbst durchgeführte Maßnahmen
    bzw. durch Provisionen aus Vermittlungen an
    betriebsexterne Bildungsanbieter, die Geschäfts-
    partner des Unternehmens sind
    c) die Beanspruchung bzw. Ablehnung freiwilliger
    Bildungs-Maßnahmen als Personal-Selektions-
    instrument zu nutzen.

Freiwillige Bildungs-Maßnahmen als Personal-Selektions-
instrument zu nutzen bedeutet, dass die Personalent-
scheider an der Beanspruchung bzw. Nicht-Beanspruchung
erkennen können, wer bedingungslos fügsam und leicht
handhabbar ist bzw. wer nicht.

Denn jeder, der sich der freiwilligen Teilnahme bewußt
entzieht, macht sich der Gehorsams- und Leistungs-
verweigerung verdächtig. Das ist auch dann der Fall,
wenn er das angebotene Wissen bereits besitzt oder
wenn es für die tägliche Arbeit nicht nötig ist oder wenn
die Nichterfüllung einer Leistungsvorgabe kaum im
Mangel an Wissen, sondern vielmehr in fremdbestimmten
(und damit nicht selbst verantwort- und steuerbaren)
Arbeitsbedingungen begründet liegt.

Nach diesen Gründen werden die meisten Personal-
verantwortlichen aber nicht fragen und wenn, dann
nur mit einem aus Verständnislosigkeit und Drohung
erfülltem Unterton, der statt einer Rechtfertigung
eine Zusage zum Maßnahmenangebot fordert.

Wer sich dann trotzdem gegen eine "freiwillige" Teil-
nahme entscheidet, muß mit Folgen rechnen, die weit
über das aktuelle Beschäftigungsverhältnis hinausreichen:

Es sind dies Repressionen wie Mobbing, Nichtberück-
sichtigung bei Vergabe von neuen Arbeitsgebieten oder
Funktionen, Verweigerung von Aufstiegsmöglichkeiten
und Arbeitsvertragsverlängerungen, sowie negative Be-
urteilungen der Leistungsbereitschaft und Loyalität
im Arbeitszeugnis. Letzteres führt zur dauernden Ver-
schlechterung der Chancen bei allen künftigen Be-
werbungen.



Arbeitszeugnisse

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Solche Beurteilungen im Besonderen und karriere-
hemmende Arbeitszeugnisse im Allgemeinen sollten
Sie in den nächsten Bewerbungen den Personalent-
scheidern nicht vorlegen, wenn die darin getroffenen
Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen, wichtige
Informationen zum Verständnis der Arbeitssituation
ausblenden oder derart formuliert sind, dass
diffamierende und existenzgefährdende Schluß-
folgerungen zu erwarten sind.

Karrierehemmende Arbeitszeugnisse sollten Sie
arbeitsrechtlich begutachten bzw. arbeitsgerichtlich
beurteilen lassen. Sollten diese deswegen bei
zeitgleichen Bewerbungen Ihrerseits bei anderen
Arbeitgebern fehlen, so weisen Sie in Ihren Unter-
lagen auf die laufende Verfikationsprüfung hin
und stellen das Nachreichen in Aussicht.

So können Ihnen die Personalverantwortlichen
nicht anlasten, entscheidungsfindungsrelevante Doku-
mente zur bewußten Täuschung über Ihre berufliche
Biografie vorzuenthalten, was unter Umständen die-
selben negativen Folgen haben kann wie die Vorlage
karrierehemmender Arbeitszeugnisse.

    Lassen Sie sich Ihre berufliche Existenz
    nicht gefährden !

Und wie schnell kann dies gerade heutzutage geschehen.
Denken Sie nur daran, wie leichtfertig mit der Erstellung
von Arbeitszeugnissen umgegangen wird:
Das beginnt schon damit, dass in vielen Betrieben
mit hoher Fluktuationsrate (in der Regel Firmen mit
minderqualifizierten Arbeitsplätzen für Gelegenheits-
arbeiter) sehr selten bis garnicht bzw. nur auf aus-
drücklichem Wunsch der Angestellten Arbeitszeugnisse
ausgestellt werden.

Dabei kann es häufig sein, dass der für Personalfragen
Beauftragte den Angestellten bestenfalls nur aus den
Bewerbungsunterlagen kennt und keine eigene Begut-
achtung der geleisteten Arbeit und des Verhaltens
vornehmen konnte oder wollte. Bei der Erstellung des
Arbeitszeugnisses ist er dann oft auf Aussagen und
Meinungen Dritter angewiesen oder auf die Inter-
pretation von arbeitsbedingungsabhängigen Statistiken
(Anwesenheitsliste, Produktions- und Leistungs-
erfassungsbögen etc.), was eine objektive Beurteilung
fragwürdig werden läßt.

Ebenso nachdenklich sollte es uns stimmen, dass er-
worbene Qualifikationen entgegen landläufiger An-
nahmen und Propagierungen nur wenig oder garnicht
berücksichtigt werden bei der Erstellung eines Arbeits-
zeugnisses. Das ist der Fall, wenn die aktuell aus-
geübte Tätigkeit nur einen sehr geringen, einen nur
sehr entfernten oder keinen Bezug zur Berufsausbildung
bzw. zu den Zusatzqualifikationen aufweist.
Diese Situation ist keine Ausnahme mehr, sondern wird
vor dem Hintergrund ständig wechselnder Arbeitgeber,
Erfordernisse, Technologien, Strukturen usw. immer
öfter zur Regel !

Denn wie selten ist es Erwerbstätigen mittler-
weile möglich, eine Arbeit auszuüben, die alle
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten beansprucht.
Stattdessen kommt - wenn überhaupt - nur ein kleiner
Ausschnitt aus dem Repertoire zum Tragen und
diese erwarteten Anforderungen müssen zudem noch
sehr firmenspezifisch sein, um Beachtung zu finden.

Wo die Vorlage von Arbeitszeugnissen zur unbedingten
Notwendigkeit gehört, kann in der Beurteilung des An-
gestellten die Ignoranz bestehender Qualifikationen
jenseits des jeweils aktuell Erforderlichen existenz-
gefährdende Folgen haben.

Das erkennen Sie spätestens dann, wenn Sie als gut
ausgebildeter Erwerbsuchender keinen Ihren Qualifi-
kationen entsprechenden Arbeitsplatz bekommen und
mehr oder weniger zwangsweise mit einer Gelegen-
heitsarbeit vorlieb nehmen müssen, um Ihren Lebens-
unterhalt bestreiten zu können.
Was immer Sie in mühevoller Arbeit gelernt und an
Lebensjahren und Geld teuer bezahlt haben, fällt
der Bedeutungslosigkeit anheim. In der Beurteilung
Ihrer Arbeit werden Sie somit einem beruflich un-
qualifizierten Kollegen oder sogar einem Heran-
wachsenden ohne abgeschlossene Schulausbildung
gleichgestellt !

Dementsprechend verzerrt wird das Arbeitszeugnis
ausfallen, das Ihnen nur anspruchslose, mechanische
und ausschließlich weisungsgebundene Tätigkeiten
bestätigt, die keinen Freiraum für Ihr wahres Wissen
und Können lassen.

Ein solches vorlagepflichtiges Zeugnis läßt Sie
trotz aller Fachausbildungen als ungeeignet für
qualifizierte Tätigkeiten erscheinen und hindert
Sie daran, in einem Ihnen adäquaten Berufsfeld
Fuß zu fassen. Wem wundert es da noch, wenn
sich qualifizierte Arbeitsplatz-Bewerber dagegen
wehren, durch die Zumutbarkeitsklausel (in den
Anträgen zur Gewährung staatlicher Unterstützung
bei Erwerbslosigkeit) unqualifizierte Arbeiten
verrichten zu müssen, durch die ihre berufliche
Zukunft bedroht wird ?

In der Zeit Ihrer Erwerbsssuche bleiben Ihnen leider
nicht genügend berufliche Auswahlmöglichkeiten
und die Befolgung der Arbeitsplatzzuweisung durch
das Arbeitsamt kann Sie unter Umständen sogar in
Ihrem Vorwärtskommen hindern. Doch wo immer Sie
erwerbsmäßig tätig sind oder sein müssen, listen
Sie all Ihre Tätigkeiten mit den hinzugelernten Kennt-
nissen und Fähigkeiten auf, die nach Beendigung Ihres
Beschäftigungs-Verhältnisses in Ihrem Arbeitszeugnis
als Qualifikationsnachweise aufgeführt sein sollen.

Sollte der Personalverantwortliche diese Liste nicht
berücksichtigen wollen oder sollte er sich gar an der
Ausstellung eines Arbeitszeugnisses uninteressiert
zeigen, dann schreiben Sie es sich selbst und lassen
es vom Vorgesetzten bzw. Personalchef abzeichnen.

Ob Sie sich selbst ein Arbeitszeugnis ausstellen oder es
ausgestellt bekommen, in jedem Fall ist es dringend er-
forderlich, ein Fachbuch zur Erstellung und Analyse von
Codes (die chiffrierten/verschlüsselten Formulierungen)
in Arbeitszeugnissen zu verwenden. Nur so können Sie
kritisch überprüfen, ob eine Deckungsgleichheit zwischen
Gesagtem und Gemeintem besteht und selbst beurteilen,
ob die Aussagen und Wertungen im Zeugnis der Wahrheit
und Ihrer Selbsteinschätzung entsprechen.

Ein solches Referenzwerk über Codierungen werden Sie
immer wieder zur Hand nehmen müssen, da die meisten
Beschäftigungsverhältnisse künftig nur noch kurzbefristet
sein werden, was Sie zu ständigem Arbeitgeberwechsel
und ständigem Sammeln von Arbeitszeugnissen nötigen wird.

Das wiederum kann dazu führen, dass Personalver-
antwortliche annehmen, diese Berufsunstetigkeit
(durch die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik er-
zwungen) sei eine Folge Ihres persönlichen Versagens
und Ihrer Orientierungslosigkeit, was negativ bewertet
werden könnte und Ihre Chancen bei Bewerbungen
mindern würde.

Von dieser Wahrscheinlichkeit ist - bedingt durch
Erfahrungen - eher auszugehen, als von der Behauptung
vieler Politiker und Arbeitsmarktvermittler, die Chancen
würden sich mit der steigenden Anzahl nachweisbarer
Arbeitszeugnisse verbessern.

Diese Ansicht muß in den meisten Fällen als überholt
angesehen werden, da sie auf Bedingungen aufgebaut ist,
die heutzutage nicht mehr vorhanden sind:

Bestätigten damals Arbeitszeugnisse ein kontinuierliches
Vertiefen von fachlichem Wissen durch Einheitlichkeit der
Ausbildung, unbefristete Beschäftigungs-Verhältnisse,
Aufstiegsmöglichkeiten und linearer Ausrichtung auf ein
festes Qualifikationsziel, so spiegeln Arbeitszeugnisse
heute nur noch die durch gegenteilige Bedingungen hervor-
gerufene Zersplitterung und bestenfalls die Verbreiterung,
aber selten die Vertiefung des erworbenen Wissens wider.

Berücksichtigen wir noch, das viele Arbeitszeugnisse
sehr flüchtig, subjektiv und willkürlich ausgestellt
werden von oft überforderten und selbsternannten
Personalverantwortlichen in Kleinstbetrieben,
Existenzgründerfirmen oder ähnlichen schnell aus
der Retorte ohne solide Substanz aufgezogene
Unternehmen, dann wird uns die Fragwürdigkeit
der als unfehlbar geltenden Zeugnisse bewußt.



Fragwürdigkeit von Qualifizierungsoffensiven

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Trotzdem wird solchen Zeugnissen immer noch so viel
Bedeutung beigemessen, dass sie das berufliche und
existenzielle Schicksal des Erwerbstätigen bestimmen !

Besonders werden dies diejenigen zu spüren bekommen,
die nach einer Zeit der freiberuflichen oder selbständigen
Erwerbsarbeit in ein Angestellten-Verhältnis wechseln
möchten oder müssen, ohne Arbeitszeugnisse vorlegen zu
können. Die stattdessen eingereichten Referenzen oder
Arbeitsproben gelten aber bei Bewerbungen um einen
Arbeitsplatz kaum etwas, weil nur betriebsspezifisches
Wissen gefragt ist.

Daraus geht hervor, dass für die Verbesserung der
Chancen auf einen Arbeitsplatz nicht immer eine höhere
Qualifikation nötig ist (qualifikatorische Gründe über-
haupt vorausgesetzt), sondern vor allem ein auf die
jeweilige Arbeitssituation der umworbenen Firma abge-
stimmtes Qualifikations-Profil.

Das aber kann nur in der Firma selbst erworben werden,
denn die wenigsten von Unternehmen geforderten Profile
können aufgrund ihrer sehr betriebsspezifischen Aus-
richtung mit den gebotenen des Personalmarktes
(oft nur allgemein fachbezogen) deckungsgleich sein.

Ob Sie nun Ihr Wissen in die Breite wachsen lassen
durch viele unterschiedliche, aber nur oberflächlich
erlernte Berufssparten, oder ob Sie Ihr Wissen in
die Tiefe gehen lassen durch Spezialisierung auf einige
wenige Fachbereiche, immer werden Sie sich in der
Zwickmühle befinden und an irgend einer Stelle des
Profils unzureichende Kenntnisse haben.

Hier stehen wir vor der Quadratur des Kreises:
Einerseits werden Spezialisten händeringend gesucht,
während andererseits von Ihnen erwartet wird, sich
als Generalist in allen möglichen Berufen auszukennen.

Um diese sich widersprechenden Erfordernisse auf einen
Nenner zu bringen, müssten Sie mehrere Berufe erlernen
und in jedem einzelnen spezielle Qualifikationen er-
werben. Etwas überspitzt ausgedrückt:

Die "goldene Eier legende Wollmilchsau" - auch gerne
High-Potential genannt - wird zum Idealtypus des
arbeitsuchenden Bewerbers erklärt, der sich als
Arbeitskraftunternehmer mit profihafter Einstellung
zum Erfolg präsentieren soll ( siehe dort).

Doch wenn keine Arbeit vergeben wird, Arbeitsplätze
abgebaut werden, Einstellungsstopps zur Regel werden
und es keine Möglichkeiten gibt, praxisorientierte
Erfahrungen zu sammeln, die in den meisten Fällen
der Personalsuche zu den Muß-Kriterien zählen (!),
dann führen selbst hohe Qualifikationspotentiale
nicht zum Bewerbungserfolg.

Wenn dann noch unrealistische Leistungsmaßstäbe
(bedingt durch mangelnde Profil-Kongruenz) angelegt
und bestehende Qualifikationspotentiale nicht aner-
kannt und innerbetrieblich weiterentwickelt werden,
wird die Misere massenhafter Arbeitslosigkeit und
Unterbeschäftigung andauern !

Sie erkennen nun, dass Qualifikation nicht das Patent-
rezept gegen Erwerbslosigkeit und schlechte Berufs-
aussichten ist. Wer nur Fort- und Weiterbildung in den
Vordergrund der Maßnahmen stellt, ohne gleichzeitig
auch die gegenwärtigen arbeitsmarkt- und wirtschafts-
politischen Rahmenbedingungen zu ändern, macht sich
verantwortlich für falsche Erwartungen, enttäuschte
Hoffnungen, verdeckt vorgetragene und ungerecht-
fertigte Schuldzuweisungen an Erwerbslose und
Minderbeschäftigte.

Solide Basisausbildungen und darauf aufbauende
Zusatzqualifikationen sind selbstverständlich not-
wendig, dürfen aber nicht zum Selbstzweck und aus-
schließlich profitorientierten Kommerzialisierungs-
gegenstand verkommen.

Wir laufen Gefahr, uns von unreflektierten Bildungs-
parolen der Politiker und (Bildungs-)Wirtschaftsver-
treter blenden zu lassen und die Kontrolle über
Aufwand und Nutzen aller Qualifikationsbestrebungen
zu verlieren.

Dabei setzen wir für unsere Hoffnungen auf eine
bessere bzw. sichere Zukunft kostbare Lebenszeit,
Geld und viele andere Existenzgrundlagen aufs Spiel.

Damit lebenslanges Lernen sinnvoll und rentabel
werden kann, müssen wir unsere Zukunft wieder
plan- und kalkulierbar machen - durch mehr volks-
wirtschaftlichen Gemeinsinn und Engagement für
Konzepte zur Förderung qualifizierender Arbeit
und zur Personalentwicklung.

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