Karriere-Ratgeber im Besonderen

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 12.07.2002
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Themen-Übersicht
zum Karriere-Ratgeber :
Im Besonderen


Vorwort
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Erwerbsstatus: Rechtslage
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)

Arbeitsrechtliches als Angestellter
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)

Arbeitsrechtliches als Gewerbetreibender
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)

Private und berufliche Versicherungen
(Lesezeit für dieses Kapitel: 00 Minuten)






Vorwort



Inhalte

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Erwerbsstatus: Rechtslage



Definitionen und Problematiken
von Erwerbsformen

Lesezeit: 8 Minuten


zu weiterführenden ThemenLesen Sie dazu bitte auch die Postings zu:
"Erwerbsstatus:
  unsichere oder fragwürdige Fälle"

im neuen MLG-Forum. Hier klicken
.



Eine oft übersehende Gefahr besteht im Nicht-
Berücksichtigen der jeweils anwendbaren Versicherungs-
rechtlichen Regelungen im Hinblick auf den aktuellen
Erwerbsstatus. Je nachdem, ob der vormals Arbeitslose
angestellt, freiberuflich, selbständig gewerbetreibend
oder gemeinnützig tätig ist, ändert sich die Situation in
der Steuerabführungs- und Sozialversicherungspflicht.

Die Problematik besteht dabei nicht nur in einer sehr weit-
läufig interpretierbaren Definition einer Erwerbsform,
sondern auch im Vorhandensein mehrerer Erwerbsformen.
Die fast nur noch für Verwaltungsfachangestellte durchschau-
baren Regelungen lassen sich in der Arbeitspraxis oft schwer
gegeneinander abgrenzen.

Wer in Unkenntnis all dieser bürokratischen Hemmnisse
nur nach Gutdünken Angaben über seinen Status beim Finanz-
amt oder den Versicherungsanstalten macht, kann riskieren,
dass er anderweitig ihm zustehende Rechte nicht wahrnehmen
oder nur eingeschränkte Ansprüche geltend machen kann.

So können Verbindlichkeiten entstehen, die im Bezug auf
die Einnahmen unverhältnismäßig hoch sind bzw. die Ver-
sicherungs-Leistungen ausschließen, ohne dass sich der
Versicherte dessen bewußt ist. Ein derart lückenhafter
Existenzschutz kann unter Umständen fatale Folgen haben
und zur Mittellosigkeit führen.


zur Ratgeber-Website >>E-Lancer NRW<< für SelbständigeLesen Sie dazu bitte die sehr ausführlichen und
informativen Artikel in der Ratgeber-Website für Selbständige "E-Lancer NRW ". Hier klicken
.



Die Auslagerung der Fachkompetenz in Sachen Existenz-
schutz an Experten und diese für "Selbständige" nicht
oder nur schwer vermittelbare Kompetenz zeigt wieder
als eines von vielen Beispielen die Widersprüchlichkeit auf,
in welcher Unselbständigkeit und Unmündigkeit der Bürger
gehalten wird, dessen Selbständigkeit und eigenverant-
wortliches Handeln überall Gegenstand der Wahlkampf-
propaganda ist.

Diese grenzenlose Euphorie für Selbständigkeit entspringt
dem Interesse der Privatwirtschaft, arbeitsrechtliche Ver-
bindlichkeiten und soziale Verantwortungen ( durch Beteiligung
am Sozialversicherungssystem unserer Gesellschaft) auf die
mittel- und machtlosen Erwerbsabhängigen abzuwälzen.


zu weiterführenden ThemenLesen Sie dazu bitte auch die Artikel zur
Themensammlung "Selbständigkeit" im
Karriere-Ratgeber "Im Allgemeinen". Hier klicken
.



So verwundert es dann kaum noch, wenn die von Industrie
und Großwirtschaft abhängigen Politiker Gesetze erlassen,
die aus jedem von der Hand in den Mund lebenden Tagelöhner
per Erwerbsstatus-Deklaration einen vermögenden Groß-
Unternehmer machen.

Diese Perversion wird immer mehr zum Trend:
Freiberufler und Kreative werden kurzerhand zu
Gewerbetreibenden erklärt und damit wieder einmal
mehr der Existenzbedrohung preisgegeben.

Denn:
Erwerbsabhängige aus freien und kreativen Berufen
haben nicht die solide wirtschaftliche Existenzgrundlage,
über die "richtige" Unternehmen verfügen müssen, um
auch in Krisenzeiten und damit langfristig bestehen zu
können.

Gerade im rücksichtslosen Verdrängungswettbewerb
unserer Zeit fällt es Einzelkämpfern ohne Kapital immer
schwerer, sich im Überangebot ihrer Konkurrenten
zu behaupten. Da jeder selbständig sein will, soll oder
muß (weil sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze
vernichtet werden), verzerren sich die Wettbewerbs-
bedingungen auf deren Markt so fatal, dass dieser über
kurz oder lang zusammenbrechen muß.

Die Überlebensstrategien werden immer brutaler und
haben mit lauterem Wettbewerb und Fairness nichts mehr
gemeinsam. Die sich normierenden Produkt- und Dienst-
leistungsangebote unserer industriell gesteuerten
Massenkonsumgesellschaft können nur noch durch Preis-
bzw. Lohn-Dumping attraktiv vermarktet werden.

Jeder Selbständige wird durch den Wirtschaftsdruck der
etablierteren Anbieter auf dem Markt dazu genötigt, sich
"freiwillig" unter Tarif zu verkaufen. Ein sich gegenseitiges
Unterbieten im Preis wird zur Regel und geht sogar bis hin
zu symbolpreisigen oder gar kostenlosen Angeboten von
Arbeitskraft.


zu weiterführenden ThemenLesen Sie dazu bitte den Artikel
"Schein-Kunden & Leistungspreller" im Multimedia-
Ratgeber "Webdesign, Teil 2". Hier klicken.



zu weiterführenden ThemenLesen Sie bitte dazu ergänzend den Artikel
"Verdienst: scheinbar und faktisch" im Multimedia-Ratgeber "Webdesign, Teil 2". Hier klicken.




Doch weder läßt sich durch diese Form der "freiwilligen"
Selbstausbeutung der Lebensunterhalt bestreiten, noch
sichert sie dem Erwerbsabhängigen eine wirtschaftliche
Rentabilität, die auf Massen-Bestellungen oder auf lang-
fristige Folge-Aufträge abzielt, denn der Markt ändert sich
schneller, als der lohnabhängige "Arbeitskraft-Unternehmer"
zu reagieren imstande wäre.

Da diese Rechnung - entgegen den unseriösen und eigen-
profitorientierten "So werden Sie schnell berühmt
und erfolgreich"-Ratgeber-Bücher - auf Dauer nicht aufgeht,
fallen die Ein-Mann-/Ein-Frau-Unternehmen in regelmäßigen
Zeitabständen auf den finanziellen Null-Status zurück oder
müssen sich sogar verschulden, noch bevor sie ihr gestecktes
Ziel erreicht haben.

Diese Notlage wird von den wirtschaftlich starken
Auftraggebern allzu oft ausgenutzt:
Damit Freischaffende und Kreative überhaupt noch zu
Aufträgen kommen, müssen sie "freiwillig" zustimmen,
dass sie mit der (symbolischen) Vergütung ihrer Arbeit
gleichzeitig und automatisch all ihre Urheber- und
Nutzungsrechte an den Auftraggeber abtreten.

Mit dieser überlebensnotwendigen Selbstversklavung trägt
jeder Freelancer (Freiberufler) nicht nur zu seinem eigenen
existenziellen Niedergang bei, sondern fördert zudem eine
noch grausamere Aufopferung seiner freischaffenden Berufs-
kollegen, die nun ihrerseits noch sehr viel mehr für noch
weniger Geld und Rechte zu dienstleisten genötigt sind.


Machen Sie mit bei der Sicherung Ihrer Urheberrechte !Lesen Sie dazu bitte die Aktions-Vorstellung
"Kreativität ist was wert !
Wir fordern eine Reform des Urhebervertragsrechts !"

von der Gewerkschaft ver.di - IG Medien. Hier klicken
.



Es entsteht ein Teufelskreis, der den Einzelkämpfern
ihrer beruflichen Perspektiven und ihrer Existenzgrundlagen
beraubt - sehr zum Vorteil arbeitsbedingungen-diktierender
Unternehmer. Diese fühlen sich an der verschärfenden Sozial-
verelendung unschuldig, da sie daran glauben, dass jeder
sein Schicksal selbst frei bestimmen und bei totaler Chancen-
gleichheit auf dem freien Wettbewerbsmarkt selbst solcherlei
vorteilsbringenden Geschäfte tätigen könne.

Dieser fatale Irrglaube wird von den wirtschaftlich Mächtigen
über (oft sogar eigenen) Massenmedien publikumswirksam
verbreitet, damit der Machtlose der Illusion erliegt, er wäre
sein eigener Herr und seines eigenen Glückes Schmied.

Bis er sich in späterer und bitterer Erkenntnis eingestehen
muß, dass er in seiner Sisyphus-Arbeit kaum eine wirkliche
Chance hat, auf den ihm vorgehaltenen grünen Zweig des
Erfolges zu gelangen. Erst recht dann nicht, wenn er als
Gewerbetreibender sein spärliches Einkommen überverhältnis-
mäßig hoch versteuern und seine Existenz- und Altersvorsorge
so hoch versichern muß, dass ihm für sein jetziges Leben
kaum etwas bleibt.

Nicht genug damit, dass der zum Gewerbetreibende erklärte
freiberufliche Tagelöhner sich für das Finanzamt verausgaben
muß für hart erarbeitete Vergütungen, sondern er wird zudem
genötigt, große Vorsteuerabgaben für zukünftige Zeiträume zu
leisten, die sich auf erhoffte, aber selten realisierbare
Umsätze beziehen.

Mit anderen Worten:
Der Mittellose zahlt als "Gewerbetreibender" kostenlose
Kredite an den Staat, der mit diesen Krediten auch Wirt-
schaftsspekulanten und Großindustrielle finanziert, die
per Gesetz legitimiert, Arbeitsbedingungen etablieren
können, die für den Erwerbsabhängigen eine Gefährdung
seiner Existenzgrundlagen, seiner Rechte und seiner Würde bedeuten !

Unter dem Joch des Investitions-, Versteuerungs- und
Versicherungszwanges brechen immer mehr abhängig
beschäftigte "Arbeitskraft-Unternehmer" und Klein-
gewerbetreibende zusammen.

Allein in diesem Jahr (2002) werden in Deutschland
ca. 40.000 Firmen-Insolvenzen erwartet, die das Heer
der Arbeitslosen um eine halbe Million vergrößern.


zu weiterführenden ThemenWie schnell dabei der Arbeitslosigkeit
die Obdachlosigkeit folgt
, lesen Sie im in
der Rubrik "Denken » Arbeit und Leben ".
Hier klicken.





Verpflichtet jede Bewerbungs-Homepage
zur Gewerbe-Anmeldung?

Lesezeit: 4 Minuten


Im jetzigen Zeitalter der Neuen Medien entstehen
tagtäglich unzählige Internet-Präsenzen aus unter-
schiedlichen Gründen.

Doch wer macht sich schon Gedanken über die
rechtlichen Folgen im Bezug auf den Erwerbs-
status und den damit verbundenen Auflagen und
Bestimmungen in steuerlicher und versicherungs-
technischer Hinsicht ?

Ob sie nun privaten Zwecken oder beruflichen dienen
(z.B. als Bewerbungs-Homepage zum Finden geeigneter
Arbeitsplätze bzw. Auftraggeber) oder rein gewerb-
lichen Zwecken oder ob sie zum Ziel haben, anderen
Mitbürgern gemeinnützig zu helfen, immer sind Finanzamt,
sowie gesetzliche und private Versicherungsanstalten
daran interessiert, an all Ihren Online-Aktivitäten
mitzuverdienen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis
der Gewerblichkeit.

"Das betrifft doch nur Unternehmen !" mögen Sie
vielleicht denken, wenn Sie eine private Homepage
oder Bewerbungs-Unterlagen online gestellt haben,
um sich die Erstellung und den Versand von immer
wieder angefragten Informationen zu ersparen.

"Und was haben Sites mit kostenlosen Inhalten
denn mit gewerblichen Aktivitäten zu tun ?"

Im Grunde genommen gar nichts. Aber in Zeiten leerer
Staatskassen und eines privatwirtschaftlich geförderten
Raubritter-Kapitalismus, für den Moral und Skrupel
Fremdwörter sind, ist nichts spitzfindig und abartig
genug, um unkommerzielle Anbieter von Online-Inhalten
als gewerbetreibende Groß-Unternehmer zu deklarieren !

Denken Sie nur daran, wie im vorangegangenen Kapitel
beschrieben, dass jetzt fast jede vormals freiberufliche
Tätigkeit als gewerbliche definiert werden soll. Selbst
erwerbsabhängige Einzelkämpfer werden mittlerweile wie
Unternehmen steuerlich und versicherungstechnisch veran-
lagt, wodurch sie bei mangelnder Kapitaldecke ihren
kontinuierlichen Wirtschaftsniedergang erleiden.

Die fadenscheinige Begründung:
Der "Selbständige" tritt unternehmerisch im Markt auf,
weil er sich zur Kundengewinnung werbend präsentiert.
(Klar, was soll er auch anderes machen, um seinen Lebens-
unterhalt zu bestreiten, wenn ihm fast nirgendwo mehr eine
Möglichkeit geboten wird, sozialversicherungspflichtig als
Angestellter zu arbeiten !)

Die "Beweise":
Einträge im Branchenbuch, Zusatz der Berufsbezeichnung in
den Standard-Einträgen öffentlicher Telefonbücher, das
Mitführen und Verbreiten von Visitenkarten, das Vorhanden-
sein eines Logos, das Schalten von Anzeigen, das Veröffent-
lichen einer Homepage, die bei der persönlichen Vorstellung
des Betreibers einen Hinweis auf dessen berufliche Ausbildung
enthält und und und...


zu weiterführenden ThemenLesen Sie dazu bitte auch den Artikel:
"Scheinselbständigkeit - Tipps zur Stabilisierung
Ihrer Rechtsposition"
. Hier klicken.




Sie können sich nun bestimmt gut vorstellen, dass bereits
Ihre Privathomepage mit Nennung Ihres Berufstitels oder mit
Äußerung eines Berufs-Wunsches Anlaß zur Vermutung eines
gewerblich agierenden Unternehmens geben kann !

Schließlich könnten Sie schleichwerbenderweise potentielle
Kunden auf Ihre Homepage ziehen und sie zum Hinterlassen
ihrer e-Mail-Adresse bewegen, um entweder damit einen
schwunghaften Handel zu betreiben oder um Ihre Waren
darüber anzubieten.

Auch die Tatsache, dass Sie Ihre Homepage und Ihren
Namen gestaltet haben, könnte Ihnen als unternehmerische
Handlung ausgelegt werden, damit Sie zu Höchststeuer-
sätzen herangezogen werden können.

Selbst wenn Sie über eine Bewerbungs-Homepage
einen versicherungspflichtigen Arbeitsplatz suchen,
bestünde die Möglichkeit, dass Ihnen das Finanzamt
oder andere an Ihren Klein-Einkünften interessierte
Institutionen Ihnen unterstellen, Sie wollten eigentlich
gar keinen Arbeitsplatz, sondern Sie würden dieses
"Täuschungsmanöver" nur veranstalten, um
potentielle Auftraggeber zu werben.

Im Zuge der immer erbarmungsloser um sich greifenden
Kommerzialisierung des Internet wird davon ausgegangen,
dass bereits die Wahl des Mediums Internet ein Indiz
für eine gewerbliche Handlung sei.

In einer besonders schweren Situation zur eigenen
Entlastung befinden Sie sich natürlich dann, wenn Sie
Banner in Ihre Homepage eingebaut haben oder zu
kommerziellen Anbietern einen Link setzen - auch,
wenn Banner gemeinnütziger Natur sind oder nur zur
Kompensierung Ihrer Website-Betriebskosten dienen
sollen.

Schlußfolgerung:
In einer ausschließlich privatkapitalistisch und
profitmaximierungsorientierten Gesellschaft scheint
grundsätzlich alles als gewerblich zu gelten, was
in der Öffentlichkeit präsentiert wird.

Sie werden für Ihr Recht, als freiberuflich oder nicht
gewerblich Tätiger anerkannt zu werden, lange und hart
kämpfen müssen. Diesem Kampf müssen wir uns aber
stellen, um die totale Ausbeutung und die Zerstörung
unserer Existenz zu verhindern !






Arbeitslos gemeldet und freiberuflich aktiv ?

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Zwischen arbeitslos und freiberuflich:
Wie sicher ist der Übergang ?

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Arbeitsrechtliches als Angestellter



Unterthema 2.1

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Unterthema 2.2

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Unterthema 2.3

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Arbeitsrechtliches als Gewerbetreibender



Unterthema 3.1

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Unterthema 3.2

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Unterthema 3.3

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Private und berufliche Versicherungen



Welche Versicherungen für Angestellte ?

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Welche Versicherungen für Freiberufler ?

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Welche Versicherungen für Unternehmer ?

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