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Karriere-Ratgeber im Besonderen | ||||||||||||||||||||||||||||
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"Erwerbsstatus: unsichere oder fragwürdige Fälle" im neuen MLG-Forum. Hier klicken. Eine oft übersehende Gefahr besteht im Nicht- Berücksichtigen der jeweils anwendbaren Versicherungs- rechtlichen Regelungen im Hinblick auf den aktuellen Erwerbsstatus. Je nachdem, ob der vormals Arbeitslose angestellt, freiberuflich, selbständig gewerbetreibend oder gemeinnützig tätig ist, ändert sich die Situation in der Steuerabführungs- und Sozialversicherungspflicht. Die Problematik besteht dabei nicht nur in einer sehr weit- läufig interpretierbaren Definition einer Erwerbsform, sondern auch im Vorhandensein mehrerer Erwerbsformen. Die fast nur noch für Verwaltungsfachangestellte durchschau- baren Regelungen lassen sich in der Arbeitspraxis oft schwer gegeneinander abgrenzen. Wer in Unkenntnis all dieser bürokratischen Hemmnisse nur nach Gutdünken Angaben über seinen Status beim Finanz- amt oder den Versicherungsanstalten macht, kann riskieren, dass er anderweitig ihm zustehende Rechte nicht wahrnehmen oder nur eingeschränkte Ansprüche geltend machen kann. So können Verbindlichkeiten entstehen, die im Bezug auf die Einnahmen unverhältnismäßig hoch sind bzw. die Ver- sicherungs-Leistungen ausschließen, ohne dass sich der Versicherte dessen bewußt ist. Ein derart lückenhafter Existenzschutz kann unter Umständen fatale Folgen haben und zur Mittellosigkeit führen. informativen Artikel in der Ratgeber-Website für Selbständige "E-Lancer NRW ". Hier klicken. Die Auslagerung der Fachkompetenz in Sachen Existenz- schutz an Experten und diese für "Selbständige" nicht oder nur schwer vermittelbare Kompetenz zeigt wieder als eines von vielen Beispielen die Widersprüchlichkeit auf, in welcher Unselbständigkeit und Unmündigkeit der Bürger gehalten wird, dessen Selbständigkeit und eigenverant- wortliches Handeln überall Gegenstand der Wahlkampf- propaganda ist. Diese grenzenlose Euphorie für Selbständigkeit entspringt dem Interesse der Privatwirtschaft, arbeitsrechtliche Ver- bindlichkeiten und soziale Verantwortungen ( durch Beteiligung am Sozialversicherungssystem unserer Gesellschaft) auf die mittel- und machtlosen Erwerbsabhängigen abzuwälzen. Themensammlung "Selbständigkeit" im Karriere-Ratgeber "Im Allgemeinen". Hier klicken. So verwundert es dann kaum noch, wenn die von Industrie und Großwirtschaft abhängigen Politiker Gesetze erlassen, die aus jedem von der Hand in den Mund lebenden Tagelöhner per Erwerbsstatus-Deklaration einen vermögenden Groß- Unternehmer machen. Diese Perversion wird immer mehr zum Trend: Freiberufler und Kreative werden kurzerhand zu Gewerbetreibenden erklärt und damit wieder einmal mehr der Existenzbedrohung preisgegeben. Denn: Erwerbsabhängige aus freien und kreativen Berufen haben nicht die solide wirtschaftliche Existenzgrundlage, über die "richtige" Unternehmen verfügen müssen, um auch in Krisenzeiten und damit langfristig bestehen zu können. Gerade im rücksichtslosen Verdrängungswettbewerb unserer Zeit fällt es Einzelkämpfern ohne Kapital immer schwerer, sich im Überangebot ihrer Konkurrenten zu behaupten. Da jeder selbständig sein will, soll oder muß (weil sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet werden), verzerren sich die Wettbewerbs- bedingungen auf deren Markt so fatal, dass dieser über kurz oder lang zusammenbrechen muß. Die Überlebensstrategien werden immer brutaler und haben mit lauterem Wettbewerb und Fairness nichts mehr gemeinsam. Die sich normierenden Produkt- und Dienst- leistungsangebote unserer industriell gesteuerten Massenkonsumgesellschaft können nur noch durch Preis- bzw. Lohn-Dumping attraktiv vermarktet werden. Jeder Selbständige wird durch den Wirtschaftsdruck der etablierteren Anbieter auf dem Markt dazu genötigt, sich "freiwillig" unter Tarif zu verkaufen. Ein sich gegenseitiges Unterbieten im Preis wird zur Regel und geht sogar bis hin zu symbolpreisigen oder gar kostenlosen Angeboten von Arbeitskraft. "Schein-Kunden & Leistungspreller" im Multimedia- Ratgeber "Webdesign, Teil 2". Hier klicken. "Verdienst: scheinbar und faktisch" im Multimedia-Ratgeber "Webdesign, Teil 2". Hier klicken. Doch weder läßt sich durch diese Form der "freiwilligen" Selbstausbeutung der Lebensunterhalt bestreiten, noch sichert sie dem Erwerbsabhängigen eine wirtschaftliche Rentabilität, die auf Massen-Bestellungen oder auf lang- fristige Folge-Aufträge abzielt, denn der Markt ändert sich schneller, als der lohnabhängige "Arbeitskraft-Unternehmer" zu reagieren imstande wäre. Da diese Rechnung - entgegen den unseriösen und eigen- profitorientierten "So werden Sie schnell berühmt und erfolgreich"-Ratgeber-Bücher - auf Dauer nicht aufgeht, fallen die Ein-Mann-/Ein-Frau-Unternehmen in regelmäßigen Zeitabständen auf den finanziellen Null-Status zurück oder müssen sich sogar verschulden, noch bevor sie ihr gestecktes Ziel erreicht haben. Diese Notlage wird von den wirtschaftlich starken Auftraggebern allzu oft ausgenutzt: Damit Freischaffende und Kreative überhaupt noch zu Aufträgen kommen, müssen sie "freiwillig" zustimmen, dass sie mit der (symbolischen) Vergütung ihrer Arbeit gleichzeitig und automatisch all ihre Urheber- und Nutzungsrechte an den Auftraggeber abtreten. Mit dieser überlebensnotwendigen Selbstversklavung trägt jeder Freelancer (Freiberufler) nicht nur zu seinem eigenen existenziellen Niedergang bei, sondern fördert zudem eine noch grausamere Aufopferung seiner freischaffenden Berufs- kollegen, die nun ihrerseits noch sehr viel mehr für noch weniger Geld und Rechte zu dienstleisten genötigt sind. "Kreativität ist was wert ! Wir fordern eine Reform des Urhebervertragsrechts !" von der Gewerkschaft ver.di - IG Medien. Hier klicken. Es entsteht ein Teufelskreis, der den Einzelkämpfern ihrer beruflichen Perspektiven und ihrer Existenzgrundlagen beraubt - sehr zum Vorteil arbeitsbedingungen-diktierender Unternehmer. Diese fühlen sich an der verschärfenden Sozial- verelendung unschuldig, da sie daran glauben, dass jeder sein Schicksal selbst frei bestimmen und bei totaler Chancen- gleichheit auf dem freien Wettbewerbsmarkt selbst solcherlei vorteilsbringenden Geschäfte tätigen könne. Dieser fatale Irrglaube wird von den wirtschaftlich Mächtigen über (oft sogar eigenen) Massenmedien publikumswirksam verbreitet, damit der Machtlose der Illusion erliegt, er wäre sein eigener Herr und seines eigenen Glückes Schmied. Bis er sich in späterer und bitterer Erkenntnis eingestehen muß, dass er in seiner Sisyphus-Arbeit kaum eine wirkliche Chance hat, auf den ihm vorgehaltenen grünen Zweig des Erfolges zu gelangen. Erst recht dann nicht, wenn er als Gewerbetreibender sein spärliches Einkommen überverhältnis- mäßig hoch versteuern und seine Existenz- und Altersvorsorge so hoch versichern muß, dass ihm für sein jetziges Leben kaum etwas bleibt. Nicht genug damit, dass der zum Gewerbetreibende erklärte freiberufliche Tagelöhner sich für das Finanzamt verausgaben muß für hart erarbeitete Vergütungen, sondern er wird zudem genötigt, große Vorsteuerabgaben für zukünftige Zeiträume zu leisten, die sich auf erhoffte, aber selten realisierbare Umsätze beziehen. Mit anderen Worten: Der Mittellose zahlt als "Gewerbetreibender" kostenlose Kredite an den Staat, der mit diesen Krediten auch Wirt- schaftsspekulanten und Großindustrielle finanziert, die per Gesetz legitimiert, Arbeitsbedingungen etablieren können, die für den Erwerbsabhängigen eine Gefährdung seiner Existenzgrundlagen, seiner Rechte und seiner Würde bedeuten ! Unter dem Joch des Investitions-, Versteuerungs- und Versicherungszwanges brechen immer mehr abhängig beschäftigte "Arbeitskraft-Unternehmer" und Klein- gewerbetreibende zusammen. Allein in diesem Jahr (2002) werden in Deutschland ca. 40.000 Firmen-Insolvenzen erwartet, die das Heer der Arbeitslosen um eine halbe Million vergrößern. die Obdachlosigkeit folgt, lesen Sie im in der Rubrik "Denken » Arbeit und Leben ". Hier klicken.
Im jetzigen Zeitalter der Neuen Medien entstehen tagtäglich unzählige Internet-Präsenzen aus unter- schiedlichen Gründen. Doch wer macht sich schon Gedanken über die rechtlichen Folgen im Bezug auf den Erwerbs- status und den damit verbundenen Auflagen und Bestimmungen in steuerlicher und versicherungs- technischer Hinsicht ? Ob sie nun privaten Zwecken oder beruflichen dienen (z.B. als Bewerbungs-Homepage zum Finden geeigneter Arbeitsplätze bzw. Auftraggeber) oder rein gewerb- lichen Zwecken oder ob sie zum Ziel haben, anderen Mitbürgern gemeinnützig zu helfen, immer sind Finanzamt, sowie gesetzliche und private Versicherungsanstalten daran interessiert, an all Ihren Online-Aktivitäten mitzuverdienen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Gewerblichkeit. "Das betrifft doch nur Unternehmen !" mögen Sie vielleicht denken, wenn Sie eine private Homepage oder Bewerbungs-Unterlagen online gestellt haben, um sich die Erstellung und den Versand von immer wieder angefragten Informationen zu ersparen. "Und was haben Sites mit kostenlosen Inhalten denn mit gewerblichen Aktivitäten zu tun ?" Im Grunde genommen gar nichts. Aber in Zeiten leerer Staatskassen und eines privatwirtschaftlich geförderten Raubritter-Kapitalismus, für den Moral und Skrupel Fremdwörter sind, ist nichts spitzfindig und abartig genug, um unkommerzielle Anbieter von Online-Inhalten als gewerbetreibende Groß-Unternehmer zu deklarieren ! Denken Sie nur daran, wie im vorangegangenen Kapitel beschrieben, dass jetzt fast jede vormals freiberufliche Tätigkeit als gewerbliche definiert werden soll. Selbst erwerbsabhängige Einzelkämpfer werden mittlerweile wie Unternehmen steuerlich und versicherungstechnisch veran- lagt, wodurch sie bei mangelnder Kapitaldecke ihren kontinuierlichen Wirtschaftsniedergang erleiden. Die fadenscheinige Begründung: Der "Selbständige" tritt unternehmerisch im Markt auf, weil er sich zur Kundengewinnung werbend präsentiert. (Klar, was soll er auch anderes machen, um seinen Lebens- unterhalt zu bestreiten, wenn ihm fast nirgendwo mehr eine Möglichkeit geboten wird, sozialversicherungspflichtig als Angestellter zu arbeiten !) Die "Beweise": Einträge im Branchenbuch, Zusatz der Berufsbezeichnung in den Standard-Einträgen öffentlicher Telefonbücher, das Mitführen und Verbreiten von Visitenkarten, das Vorhanden- sein eines Logos, das Schalten von Anzeigen, das Veröffent- lichen einer Homepage, die bei der persönlichen Vorstellung des Betreibers einen Hinweis auf dessen berufliche Ausbildung enthält und und und... "Scheinselbständigkeit - Tipps zur Stabilisierung Ihrer Rechtsposition". Hier klicken. Sie können sich nun bestimmt gut vorstellen, dass bereits Ihre Privathomepage mit Nennung Ihres Berufstitels oder mit Äußerung eines Berufs-Wunsches Anlaß zur Vermutung eines gewerblich agierenden Unternehmens geben kann ! Schließlich könnten Sie schleichwerbenderweise potentielle Kunden auf Ihre Homepage ziehen und sie zum Hinterlassen ihrer e-Mail-Adresse bewegen, um entweder damit einen schwunghaften Handel zu betreiben oder um Ihre Waren darüber anzubieten. Auch die Tatsache, dass Sie Ihre Homepage und Ihren Namen gestaltet haben, könnte Ihnen als unternehmerische Handlung ausgelegt werden, damit Sie zu Höchststeuer- sätzen herangezogen werden können. Selbst wenn Sie über eine Bewerbungs-Homepage einen versicherungspflichtigen Arbeitsplatz suchen, bestünde die Möglichkeit, dass Ihnen das Finanzamt oder andere an Ihren Klein-Einkünften interessierte Institutionen Ihnen unterstellen, Sie wollten eigentlich gar keinen Arbeitsplatz, sondern Sie würden dieses "Täuschungsmanöver" nur veranstalten, um potentielle Auftraggeber zu werben. Im Zuge der immer erbarmungsloser um sich greifenden Kommerzialisierung des Internet wird davon ausgegangen, dass bereits die Wahl des Mediums Internet ein Indiz für eine gewerbliche Handlung sei. In einer besonders schweren Situation zur eigenen Entlastung befinden Sie sich natürlich dann, wenn Sie Banner in Ihre Homepage eingebaut haben oder zu kommerziellen Anbietern einen Link setzen - auch, wenn Banner gemeinnütziger Natur sind oder nur zur Kompensierung Ihrer Website-Betriebskosten dienen sollen. Schlußfolgerung: In einer ausschließlich privatkapitalistisch und profitmaximierungsorientierten Gesellschaft scheint grundsätzlich alles als gewerblich zu gelten, was in der Öffentlichkeit präsentiert wird. Sie werden für Ihr Recht, als freiberuflich oder nicht gewerblich Tätiger anerkannt zu werden, lange und hart kämpfen müssen. Diesem Kampf müssen wir uns aber stellen, um die totale Ausbeutung und die Zerstörung unserer Existenz zu verhindern !
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