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Multimedia-Ratgeber: Webdesign | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Spezial: Webdesign, Teil 2 f
Als selbständig bzw. freiberuflich tätiger Webdesigner müssen Sie sich selbst um Aufträge bemühen. Haben Sie dann Interessenten gefunden, geht es an die Kalkulation der Kosten und an das Erstellen von Angeboten. Dabei stehen Sie vor dem Problem, verbindliche Preise für ein Produkt anzubieten, das noch nicht existiert und dessen Ausstattung und Umfang zu Beginn nicht vorher- sehbar ist. Für die Kalkulation benötigen Sie viele detailierte Angaben, die der Auftraggeber aber oft mangels Fach- wissen nicht benennen kann. Stattdessen erhalten Sie einen Firmenprospekt oder anderes Werbematerial, aus dem Sie die Internet-Präsenz erstellen sollen. Das vorgelegte Material läßt sich aber nicht im Verhältnis 1:1 wiedergeben, da das Digitalmedium Internet anderen produktionstechnischen Voraus- setzungen unterworfen ist als das Printmedium. Da Sie die eingereichten Unterlagen nur bedingt zur Kostenkalkulation heranziehen können, zeigen Sie praktische Anschauungsbeispiele aus dem Internet. Die Besprechung von Websites seiner Konkurrenz hilft Ihnen und Ihrem Kunden, sich mit branchenspezifischen Präsentationsformen und Online-Marketingstrategien vertraut zu machen. Gehen Sie anhand dieser Praxisstudien und Ihres Lastenheft-Formulars Punkt für Punkt mit dem mög- lichen Auftraggeber durch und klären Wünsche und Ziele, um daraufhin Ihr Pflichtenheft anzulegen. Sobald der qualitative und quantitative Umfang der Web-Präsenz erkennbar ist, können Sie einen vertretbaren Preis-Rahmen abstecken. Demgegenüber brauchen Sie vom Kunden auch Angaben über seine Preisvorstellungen, das Budget und über den Zeitplan, denn hiervon hängen die Produktionsweisen und der Leistungsumfang ab. Dazu legen Sie dem Kunden das folgende Modell zur Honorierung vor, das ihm das Selbstkalkulieren der Website-Kosten ermöglicht.
Dieses Honorierungsmodell dient als Verhandlungs- basis. Es ist bewußt vereinfacht, damit auch ein branchenunkundiger Auftraggeber in der Lage ist, die ungefähren Kosten im Vorfeld abzuschätzen. Die Tabelle enthält zwei Verrechnungsarten: a) die Pauschale für mehrere zusammengehörige Feature einer Komponente, die als Standards betrachtet werden können. b) der Stundensatz für Komponenten, deren Umfang an Qualität und Menge noch erst vom Kunden zu bestimmen ist. So können Sie individualisierte Misch-Kalkulationen erstellen, die den Vorgaben des Kunden am besten entsprechen. Der Kunde kann z.B. eine Startseite mit Frames ohne Menü und die dazugehörigen einfachen Unter- seiten wählen und auf einigen Seiten sogar DHTML- Elemente einbauen lassen, ohne für diese den Preis einer komplexen Unterseite zahlen zu müssen. Stattdessen zahlt er nur einen Aufpreis zur einfachen Unterseite. Möchte er ein animiertes Werbe- banner im Firmendesign auf seiner Startseite haben, so legt er den Maximalpreis fest, worauf der Web- designer seinen Arbeitsaufwand abstimmt. Zur Veranschaulichung hier ein Kalkulationsbeispiel:
Alle Preise verstehen sich netto, unverbindlich
und freibleibend bis zur beiderseitigen Tarif- einigung, die per Webdesign-Werkvertrag bzw. per schriftlichem Auftrag mit Auftragsbestätigung verbindlich festzusetzen ist. Wenn in der Honorar-Tabelle von Seiten die Rede ist, so sind immer HTML-Seiten gemeint. Wegen der unterschiedlichen Größe von Monitoren, Frames und der Scrollbarkeit von Dokument-Seiten kann deren Umfang sehr variabel ausfallen. Da der Preis aber konstant ist, ergibt sich daraus die Notwendigkeit einer Definition der Berechnungs- grundlage, um den zu leistenden Aufwand in ein wirtschaftliches Verhältnis zur Vergütung zu bringen. Daher beziehen sich die Preise der Webdesigner in der Regel auf eine HTML-Seite, die beim Ausdruck eine DIN A4-Seite füllt oder die eine Datenmenge von 50 KB nicht überschreitet. Doch auch hier bleibt das Problem der Quantifizier- barkeit. Beispiel: Bereits 3 Farbbilder in guter Auf- lösung mit umgebendem Fließtext können bei 50 KB nur eine DIN A4-Seite füllen, während ausschließlich 50 KB Fließtext ein Vielfaches an Seiten ergibt. Um also zu einem für beide Seiten stimmigen Ver- hältnis zu gelangen, muß der Zeitfaktor für die gewünschten Features berücksichtigt werden, was bei überdurchschnittlich großem Arbeitsaufwand bei gleichbleibendem Seitenpreis zur Anlage einer neuen HTML-Seite führt. Ausschließlich nach Zeitaufwand wird die Erstellung von Multimedia-Elementen berechnet, da der Leistungs- umfang der Neu-Produktionen von den Ausstattungs- wünschen und dem Budget des Kunden bestimmt wird. Grundsätzlich gilt daher: A) Für individuelle Kundenlösungen: Je präziser die Vorgaben des Kunden hinsichtlich des Websiteumfanges, des Kosten- und Zeitrahmens, desto besser können Sie als Webdesigner den Auf- wand und die Vergütungen kalkulieren und verbindlich in einem schriftlichen Angebot formulieren. Achtung: Lassen Sie sich nicht auf preisliche Richtwerte festnageln, solange der Kunde keine klarumzeichneten Abgrenzungen Ihrer Leistung zuläßt! Bei schwammig formuliertem Leistungsumfang zu Festpreisen besteht die Gefahr, dass der Kunde über das Ziel hinausschießt. Folge: Ihre Vergütung minimiert sich und Sie können den zugesagten Liefertermin nicht einhalten. Tipp: Behalten Sie sich in Ihrem Angebot Preisanpassungen vor, wenn der Kunde mehr Leistungen als vereinbart beansprucht. B) Für standartisierte Pauschallösungen: Bei niedrigen Pauschal-Preisen für einzelne Komponenten bzw. für eine komplette Website muß der Kunde von vorgefertigten und nur wenig modifizierbaren Leistungen ausgehen, die in mechanisierter Routine-Arbeit erbracht werden. Achtung: Präsentationstermine bei Auftragsabwicklung verleiten Kunden oft zur falschen Annahme, dass hier Extrawünsche und individuelle Adaptionen möglich seien! Folge: Gehen Sie kulanterweise darauf ein, wird sich die Standard-Site zur Individual-Site ausweiten, wobei eine Vergütungsanpassung meist verständnislos abgelehnt wird. Tipp: Verdeutlichen Sie dem Kunden, dass niedrige Preise und kurze Lieferzeiten nur bei strikter Einhaltung Ihrer Vorgaben möglich sind. Einkommens-Situation von Selbständigen im Kapitel "Freiberufliche Arbeit" in der Rubrik Denken "Arbeit und Leben". "Erwerbsstatus: Rechtslage" im Karriere-Ratgeber "Im Besonderen". Hier klicken. "Kritisch nachgefragt: Aktuelle Berufsbilder & Arbeitsbedingungen" im neuen MLG-Forum. Hier klicken. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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